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wird, dann kämpfen die Guten gegen die Agenten des Bösen, gegen dämonische Feinde. Wer im Dienste des Bösen steht, der ist nicht bloß verworfen, sondern gefährlicher als der schlimmste Killer; er steht jenseits der absoluten Grenze.

      Der manichäische Schematismus von Martin Schulz leistet dasselbe wie der moralische Extremismus von Tillich; beide grenzen den politischen Gegner aus der Menschheit aus. Dieser Rückfall hinter sicher geglaubte Hegungen, die wir nicht zuletzt der Aufklärung verdanken, wirft Fragen auf. Unter anderem danach, wie vernunfthaltig diese Exklusion ist. Sie operiert mit zwei Entgrenzungen: Erstens entgrenzt sich die Feindschaft, denn sie wird, das Menschsein der Gegner negierend, zu einer Abwertung ohne Maß, zweitens entgrenzen sich die möglichen Maßnahmen; denn es gilt nicht bloß, diesen Feind zu besiegen, sondern ihn zu vernichten. Und dafür ist die konventionelle europäische Hegung des Kampfes und Krieges untauglich. Solche hysterische Maßstabslosigkeit ergibt sich logisch aus den Axiomen, die alle drei Aussagen konstituieren. Der Vernunftverlust in dieser Grenzenlosigkeit der Feindschaft indiziert, daß der hegemoniale Diskurs wesentliche Errungenschaften der Aufklärung stillgelegt hat. Die politische Vernunft hat eine Niederlage erlitten. Das ist erstaunlich, weil ja alle drei Aussagen zweifelsohne ein universalistisches Anliegen artikulieren: Merkels Satz nimmt die Einigung der Menschheit in einer grenzenlosen Weltrepublik vorweg, nämlich den asylbezogenen Kosmopolitismus. Die beiden anderen Aussprüche flankieren diesen Universalismus, indem sie radikal exkludieren, was sich ihm entgegenstellt. So gerät eine Staatsgrenze – immerhin die konstitutive Bedingung für einen Staat – zum universalismusfeindlichen Ärgernis. Indes, alles in der Welt ist begrenzt. Einen grenzenlosen moralischen Universalismus stur durchzusetzen, erheischt einen hohen kognitiven und moralischen Preis. Sogar einen politischen; denn der britische Souverän hat dieser Entgrenzung sein klares Nein entgegengestellt. Eine Grenze zu haben ist das entscheidende Merkmal aller Existenzen und sogar aller Ideen. Alles Bestimmen und alles Definieren begrenzt das Definierte. Wer Grenzenlosigkeit zum Ideal erhebt, macht die Selbstverdummung zur moralischen Pflicht. Dagegen muß die Politische Vernunft Einspruch erheben.

      Diesen Einspruch will das vorliegende Buch begründen. Um die Gründe darzulegen, hat es sich drei Fragen zu stellen: Worin besteht die Niederlage der Politischen Vernunft? Wieso kam es zu dieser Niederlage – in ganz Europa, vor allem aber in Deutschland? Was bedeutet diese Niederlage für die Politische Kultur? Demgemäß entfaltet das erste Kapitel zunächst den Begriff der Politischen Vernunft; es erörtert, warum diese einerseits einem menschenrechtlichen Universalismus verpflichtet ist, und wieso sie anderseits die historische Dimension in ihren Begriff einschließt; es verdeutlicht die erheblichen Konsequenzen, die sich für vernunftorientiertes politisches Denken ergeben, sobald es die Verlierbarkeit aller kulturellen Errungenschaften berücksichtigt. Der Gegenstand des zweiten Kapitels sind drei Weisen, die Aufklärung zu negieren, zunächst das Theorem der grenzenlosen Nächstenliebe, dann der Antiuniversalismus in seiner doppelten Gestalt als Negierung universaler Wahrheitsansprüche und als Kulturrelativismus. Das dritte Kapitel behandelt die maßgebliche Triebfeder für die Zerstörung des menschenrechtlichen Universalismus, nämlich die antikolonialistischen Diskurse, wobei die ethnopluralistischen und rassistischen Grundsätze von Frantz Fanon besondere Beachtung finden. Es folgt im vierten Kapitel eine kritische Besinnung auf Foucaults späte politische Verirrungen, auf seine Idee einer pseudoreligiösen Befreiung aus der Geschichte und auf seine Hinwendung zu einer Politik der permanenten antirepublikanischen Schuldsuche. Auf dieser ideengeschichtlichen Basis beruht die Politik der Recognition, die im fünften Kapitel untersucht wird; dabei erweist sich, daß kommunitärer Multikulturalismus und Ethnopluralismus Parallelphänomene auf derselben ideellen Grundlage darstellen und ideengeschichtliche Nachfolger von chauvinistischen Ideologien sind. Das sechste Kapitel bespricht, wie die Politik der Antidiskriminierung in die Rechtsdiskurse übersetzt wird und sich zu einem Instrument entwickelt, um sowohl die Meinungsfreiheit als auch die wissenschaftliche Wahrheitssuche einzuschränken und um Grundprinzipien der Demokratie auszuhebeln. Daran schließt sich im siebten Kapitel eine kritische Besinnung auf die Gedächtnispolitik an, insbesondere auf deren Funktion bei der Konstituierung kommunitärer Denkungsarten, die sich gegen alle Kriterien historischer Wahrheit sträuben. Das achte Kapitel legt zunächst dar, daß der Begriff des Gemeinwohls unverzichtbar bleibt und daß keine Demokratie bestehen kann, wenn die individuelle Freiheit der politischen Freiheit übergeordnet wird; anschließend wird erörtert, warum die Kritische Theorie unfähig war, sich dem Trend zur Entlegitimierung von Demokratie und Menschenrechten entgegenzustemmen. Im neunten Kapitel rückt der Zerfall kardinaler staatlicher Funktionen ins Blickfeld, insbesondere der Verlust der Wehrfähigkeit und die Diskreditierung der Ordnungsorgane. Dabei wird die Rolle der Rechtsprechung kritisch zu besehen sein, insbesondere ihre Transformation unter dem Druck der EU und ihre Funktion bei dem Angriff auf die Grenzen 2015. Das zehnte Kapitel befaßt sich mit der partiellen Zerstörung der Öffentlichkeit in der Bundesrepublik. Im Fokus stehen diskursive Praktiken, mit denen die Massenmedien 2014–2016 evidente Realität leugneten und Hyperrealität erzeugten, Praktiken, die nachhaltig die politische Kultur der Republik beschädigt haben. Das elfte Kapitel schließlich untersucht, wieso Werte auf Opferbereitschaft angewiesen sind, ferner wieso ein pervertierter Toleranzbegriff notwendig in die politische Apathie und zum Verlust von Aufklärung führt. Soll der Verlust nicht endgültig werden, ist kulturelle Selbstbesinnung zu leisten; diese beinhaltet jedoch historische Rückbesinnung, um in der Vergangenheit orientierende Landmarken zu ermitteln. Am Schluß steht eine Betrachtung des Zusammenhangs von historischer Dankbarkeit und politischer Freiheit.

       I. Die politische Vernunft vor ihrem höchsten Zweck

      Notre pensée n’est qu’une continuelle commémoration.

       Alain

      Was ist politische Vernunft?

      Es geht um die politische Vernunft. Diese ist nicht die Kunst der Politik; und sie ist nicht eine spezifische Rationalität politischen Handelns. Sie ist eine Schwester der praktischen Vernunft kantianischen Stils. Bei Kant findet sich dieser Vernunfttyp nicht. Allerdings verficht er die »Idee einer Weltgeschichte, die gewissermaßen einen Leitfaden a priori hat.« Die Vernunft gebiete: exeundum e statu naturali – die Menschheit hat die Pflicht, aus dem Naturzustand herauszufinden und »das größte Problem für die Menschengattung« zu lösen, nämlich eine »vollkommen gerechte bürgerliche Verfassung« zu erreichen. Zuerst gelte es, sich in rechtlich geordneten Staaten zusammenzuschließen. Nicht von der Moralität der Bürger rühre »die gute Staatsverfassung, sondern vielmehr, umgekehrt, von der letzteren allererst die gute moralische Bildung eines Volkes«.Sogar ein Volk von Teufeln müßte im Rahmen allgemeiner Gesetze sich so verhalten, daß das allgemeine Wohl befördert würde. Ob der Königsberger Philosoph hierbei den Kitt, ohne den Republiken auseinanderfielen, allzu unbeachtet ließ, davon soll im achten Kapitel die Rede sein. Jedenfalls hält er dafür, daß auch die Einzelstaaten den Naturzustand, in dem sie sich befinden, überwinden müßten. Und auch auf diesem Wege bedient sich die Natur der Antagonismen, ja sogar der Kriege: »Alle Kriege sind demnach so viel Versuche (zwar nicht in der Absicht der Menschen, aber doch in der Absicht der Natur), neue Verhältnisse der Staaten zu Stande zu bringen (…) bis endlich einmal, teils durch die bestmögliche Anordnung der bürgerlichen Verfassung innerlich, teils durch eine gemeinschaftliche Verabredung und Gesetzgebung äußerlich, ein Zustand errichtet wird, der (…) so wie ein Automat sich selber erhalten kann.«1 Eine Naturabsicht treibe die menschliche Geschichte mittels Konkurrenz und Feindschaft asymptotisch ihrem Endzweck zu, einer republikanischen Weltföderation. Kant setzte in diese geschichtsphilosophisch wichtige Hohlstelle kein menschliches Vermögen ein; ihm genügt die blinde Logik der unsichtbaren Hand, die sich durchsetzt hinter dem Rücken der Akteure und ohne deren Bewußtsein. Hegel hat daraus die List der Vernunft gemacht. Aber läßt sich an dieser Stelle nicht ein menschliches Vermögen auffinden?

      Es ist das Vermögen, alle Menschen als zugehörig zu einer einzigen Gattung zu denken. Es ermöglicht den Menschen, sich vorzustellen, daß diese Gattung nicht nur dazu taugt, transethnische Heiraten zuzulassen und interethnische Kriege zu führen, sondern auch ein Schicksal hat. Die meisten Erlösungsreligionen auf transethnischer Basis huldigen einem solchen Universalismus. Dieses Vermögen, obschon allen Menschen gegeben, hat sich

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