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      (B1.2-2)

      (B1.2-3)

      Die Wellenlänge eines solchen Photons ist durch (1.7) gegeben:

      (B1.2-4)

      d h. ein Photon im ultravioletten Wellenlängenbereich. Schließlich ist die Wellenzahl dieses Photons

oder ungefähr 24 380 cm−1 angegeben.

      Tab. 1.1 Photonenenergien und spektroskopische Bereichea).

Wellenbereich νPhoton λPhoton EPhoton [J] EPhoton [kJ/mol] EPhoton [m−1] Übergänge
Radio 750 MHz 0,4m 5 · 10−25 3 · 10−4 2,5 NMRb)
Mikrowellen 3GHz 10cm 2 · 10−24 0,001 10 EPRb)
Mikrowellen 30GHz 1 cm 2 · 10−23 0,012 100 Rotationsanregung
Infrarot 3 · 1013 Hz 10 μm 2 · 10−20 12 105 Schwingungsanregung
UV/Vis 1015Hz 300 nm 6 · 10−19 360 3 · 106 Elektronische Anregung
Röntgen 1018Hz 0,3 nm 6 · 10−16 3,6 · 105 3 · 109 Röntgenabsorption

      a) Informationen zur Energieumrechnung finden Sie in Anhang A.

      b) Die Resonanzfrequenz in der NMR und EPR hängt von der magnetischen Feldstärke ab.

      (1.18)

      Es treten jedoch andere Wechselwirkungen zwischen Licht und Materie auf, selbst wenn sich die Wellenlänge des einfallenden Lichts stark von der spezifischen Wellenlänge unterscheidet, bei der ein Übergang auftritt. Deshalb gibt es eine allgemeinere Klassifizierung der Spektroskopie als die, die allein durch den Wellenlängenbereich gegeben ist, nämlich eine Unterscheidung zwischen Resonanz- und Nichtresonanzeffekten (off resonance). Viele der in diesem Buch beschriebenen und diskutierten Effekte werden als Resonanzwechselwirkungen beobachtet, bei denen das einfallende Licht tatsächlich die exakte Energie des fraglichen molekularen Übergangs besitzt. Beispiele für solche Resonanzwechselwirkungen sind die IR- und UV/Vis-Absorptionsspektroskopie,

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