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und Kommunen, die gewillt sind, die gesetzlichen Voraussetzungen und Vorschriften so zu gestalten, dass sozialunternehmerisches Handeln möglich ist und dass Arbeitsplätze geschaffen werden können, mittels derer die langzeitarbeitslose Belegschaft aus eigener Kraft wieder zu einer teilweise oder ganz existenzsichernden Beschäftigung zurückfinden kann.

      Ein Sozialstaat, der seinem Namen gerecht werden will, soll es Sozialunternehmerinnen und Sozialunternehmern ermöglichen, Firmen aufzubauen, die Arbeitsplätze für langzeitarbeitslose Menschen schaffen. In diesen Unternehmen sollen Perspektiven entwickelt werden im Hinblick auf einen Wiedereinstieg in ein selbstbestimmtes Leben, in dem so viele Mittel wie möglich durch eigene Arbeit erwirtschaftet werden können. Sozialfirmen, die in privater und nicht öffentlich-rechtlicher Organisation mit unternehmerischen, marktwirtschaftlichen Mitteln am Markt operieren, sind ideale Institutionen für die Umsetzung dieser Idee.

      Neue Maßnahmen für den Umgang mit Arbeitslosigkeit und ein Abbau alter ideologischer Vorstellungen sind dringend notwendig. Dabei geht es vor allem um zwei Dinge: Wir müssen die Grenzen zwischen der freien Wirtschaft und den Arbeitsintegrationsfirmen aufweichen, und es müssen neue Formen der Zusammenarbeit aller Beteiligten gefunden werden. Sinnvollerweise sollen bei der Ausarbeitung der neuen Regelungen auch die Gewerkschaften mit einbezogen werden. In Deutschland sitzen die Arbeitgeber, die Arbeitnehmerorganisationen und der Staat in der Bundesanstalt für Arbeit schon zusammen an einem Tisch, in der Schweiz haben sich dieselben Akteure in tripartiten Kommissionen zusammengefunden, die in Kooperation mit den lokalen Sozialfirmen vor Ort Regeln festlegen und diese bei Bedarf anpassen.

      Sozialfirmen brauchen andere Regelungen als die freie Wirtschaft, und sie benötigen Vorschriften, die den örtlichen und wirtschaftlichen Umständen entsprechen. Es ist richtig, dass sie und ihr Tun besonders kritisch beobachtet werden, denn sie beschäftigen die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft, nämlich diejenigen, die nicht wählen können, ob sie eine Arbeit machen möchten oder nicht. Heute ist es jedoch so, dass nicht so sehr die Haltung und der Umgang mit den Langzeitarbeitslosen prüfend unter die Lupe genommen werden, im Vordergrund der Diskussion stehen rigorose Einschränkungen und Konkurrenzverbote. Es lohnt sich sicher, diese Fragen von Zeit zu Zeit neu zu überdenken und in Einzelfällen besondere Absprachen zu treffen. Allzu eng gefasste Konkurrenzverbote sind je nach Konjunkturlage und ökonomischem Umfeld jedoch wenig sinnvoll. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten können Sozialfirmen der freien Wirtschaft sogar unter die Arme greifen, wenn ihnen erlaubt wird, für ihre Arbeit weniger zu verlangen und leistungsangepasste Löhne zu bezahlen, auch wenn diese unter den Tariflöhnen liegen. Auch in diesem Zusammenhang gilt: Es gibt nicht eine Regelung für alles. Es lohnt sich, Einzelfälle zu prüfen und gemeinsam und pragmatisch nach neuen Wegen und Lösungen zu suchen.

      Große Marktchancen für Sozialfirmen liegen im industriellen Bereich. Dort können auch nationalökonomische Überlegungen zu neuen Wegen führen. Wenn Sozialfirmen für die lokale Industrie ausgelagerte manuelle Arbeitsschritte ins Land zurückholen können, werden damit nicht nur die Wege verkürzt und mehr Leute im eigenen Land beschäftigt, auch die lokale Industrie wird gestärkt und flexibler. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Sozialfirmen zu denselben Kosten arbeiten wie ausländische Anbieter. Deshalb muss ihnen erlaubt werden, leistungsangepasste Löhne für Teilleistungsfähige zu bezahlen. Dies kann von tripartiten Kommissionen ebenfalls überprüft werden. Solange die Löhne nicht existenzsichernd sind und unter den Ansätzen der Schweizer Sozialhilfe beziehungsweise dem deutschen Arbeitslosengeld II liegen, sollen sie aus diesen Kassen flexibel aufgestockt werden können. Wenn Arbeiten durch vollleistungsfähige Arbeitnehmende ausgeführt werden, sollen dafür Löhne bezahlt werden, die ungefähr denjenigen einer vergleichbaren Tätigkeit in der freien Wirtschaft entsprechen, auch wenn damit eine Ablösung von der Sozialhilfe verbunden ist. Sozialfirmen sind unternehmerisch tätig, weil sie die Grenzen zwischen den Stellenbesitzenden und den Stellenlosen durchlässiger gestalten wollen. Dies muss sich auch in der Lohngestaltung zeigen.

      Die Einkommenssituation in den Industrieländern hat sich generell auseinanderentwickelt; während Einzelne viel mehr verdienen, gibt es eine wachsende Gruppe von Menschen, deren Einkommen auf lange Zeit auf dem Niveau des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches beziehungsweise in der Schweiz der individuell errechneten Sozialhilfe festgesetzt bleibt. Sozialfirmen sollen hier eine Brücke schlagen im Hinblick auf ein finanziell eigenständiges Leben. Wer in einer Sozialfirma arbeitet, ist ein »Working Poor«, wie Arme genannt werden, deren Arbeitseinkommen nicht zur Existenzsicherung reicht. Die Lohnausgestaltung soll aber derart sein, dass eine vollleistungsfähige und Vollzeit arbeitende Person auch in einer Sozialfirma so viel verdienen kann wie ein Arbeitnehmender in einem vergleichbaren Betrieb der freien Wirtschaft. Dies bedeutet, dass eine Sozialfirma die Möglichkeit bieten soll, dass jemand bei voller Leistungsfähigkeit von einem »Working Poor« zu einem Normalverdiener werden kann. Gerade in schlechten Konjunkturlagen gibt es viele Langzeitarbeitslose, die wieder ihre volle Leistungsfähigkeit erlangen können. Weil mit dem Eintritt der Langzeitarbeitslosigkeit meistens auch ein deutlicher Rückgang der Leistungsfähigkeit verbunden ist, muss die Sozialfirma die Chance bieten, das Leistungspotential wiederaufzubauen. Um dieses Ziel zu erreichen, muss es den Sozialfirmen möglich sein, für nicht vollleistungsfähige Arbeitnehmende leistungsangepasste Löhne zu bezahlen, die unter den Tariflöhnen liegen. Gleichzeitig müssen sie sich verpflichten, Perspektiven und Aufstiegsmöglichkeiten zu bieten, bis hin zu einer finanziellen Selbständigkeit. Sozialfirmen sind für dieses Unterfangen besser geeignet als Betriebe der freien Wirtschaft, da sie durch die Geldgeber und die Gewerkschaften einfacher kontrolliert werden können.

      2009 leben in Deutschland knapp unter einer Million Langzeitarbeitslose2, 2007 lebten in der Schweiz 233 484 Personen oder 3,1% der Gesamtbevölkerung von Sozialhilfe. 3 Wenn wir davon ausgehen, dass mindestens ein Drittel dieser Personen arbeitsfähig ist, können wir erahnen, wie groß das Potential für Sozialfirmen ist. Dieses erstreckt sich sogar über die Gruppe der Sozialhilfeempfangenden hinaus: Die Idee könnte mit einigen gesetzlichen Anpassungen auch für Arbeitslose, die noch unter den Versicherungsschutz der Arbeitslosenkasse fallen, angewendet werden; ebenso besteht im Bereich der Invalidenversicherung ein Interesse an Lösungsmöglichkeiten, die einen besseren Anschluss an die freie Wirtschaft möglich machen.

      Wir haben das vorliegende Buch geschrieben für angehende Sozialunternehmerinnen und Sozialunternehmer, die planen, eine Sozialfirma zu gründen oder einen bestehenden Betrieb in eine solche umzuwandeln; sie finden hier Informationen und Überlegungen, die ihnen das Anpacken dieser Aufgabe erleichtern. Das Buch richtet sich aber auch an die Verantwortlichen auf der Seite der Kommunen und Institutionen, die die Arbeitsintegration heute finanzieren. Darüber hinaus sollen unsere Überlegungen für Managementverantwortliche der freien Wirtschaft interessant sein, denn das Potential an Ideen für neue, einander ergänzende und befruchtende Formen der Zusammenarbeit zwischen der freien Wirtschaft und Betrieben des Zweiten Arbeitsmarktes ist bei Weitem noch nicht ausgeschöpft.

      Arbeitsintegration –

       eine unternehmerische Herausforderung

      Job, Geld, Leben – nichts ist mehr sicher

      Erwerbsarbeit ist ein zentrales sinnstiftendes Element in unserem Leben. Eine reguläre Stelle zu haben ist eine unverzichtbare Voraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe. Ein Arbeitsplatz hat nicht nur eine existenzsichernde Funktion, Arbeit zu haben bedeutet auch, eine Aufgabe zu haben, gebraucht zu werden und einen Beitrag zu einem größeren Ganzen zu leisten. Die meisten Menschen finden Sinn in ihrer Arbeit und leiten ihre persönliche Identität maßgeblich von ihrer Erwerbsarbeit ab. In unserer Gesellschaft kommt der Erwerbsarbeit ein besonders hoher Stellenwert zu, unbezahlte Familien- oder Erziehungsarbeit oder andere unbezahlte Beschäftigungsformen genießen ein weitaus geringeres gesellschaftliches Ansehen. Vollbeschäftigung gilt immer noch vielerorts als erstrangiges sozialpolitisches Ziel. Am Glauben an den zentralen Stellenwert der bezahlten Arbeit haben auch große Wellen der Arbeitslosigkeit nichts geändert. Schlagworte wie »Vollbeschäftigung als oberstes Ziel« prägen die europäische Wirtschafts-und Sozialpolitik nach wie vor. So wurde im deutschen Wahlkampf 2009 die Vollbeschäftigung von links bis rechts als »nicht unrealistisches Ziel« bezeichnet, und auch die Schweiz richtet ihre Sozialpolitik immer noch am Ideal der Vollbeschäftigung aus. Diese Vorstellung

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