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des Fürsten oder die Bestechung einer Hofdame oder die Absicht, eine dem Staatswohle feindliche Partei zu verstärken, jemals bei diesen Beförderungen mitwirke. Welche Kenntnis diese Lords von den Gesetzen des Vaterlandes besäßen. Wie sie zu dieser Kenntnis gelangten, so daß sie über das Eigentum ihrer Mituntertanen in letzter Instanz entscheiden könnten. Ob sie stets so frei von Habsucht, Parteilichkeit oder Mangel seien, daß Bestechung oder schlimmere Absicht unter ihnen nicht vorkommen könne. Ob jene heiligen Lords, von denen ich gesprochen, stets wegen ihrer Kenntnis in religiösen Angelegenheiten oder wegen eines heiligen Lebenswandels befördert würden; ob sie sich nie den Umständen anbequemt, als sie sich noch im niedern Priesterstande befanden. Ob sie niemals irgendeinem Lord sklavisch geschmeichelt, dessen Befehlen sie vielleicht ebenso sklavisch folgten, nachdem sie in jene Versammlung berufen seien. Dann wünschte er zu wissen, welche Schliche man bei der Wahl derjenigen anwende, die ich Gemeine nenne. Ob ein Fremder mit vollem Beutel die Stimmberechtigten aus dem niederen Volke nicht dahin bringen könne, daß sie ihn anstatt des Grundbesitzers oder eines angesehenen Herrn in der Nachbarschaft wählten? Wie manche Männer solche Begierde haben könnten, in diese Versammlung zu kommen, obwohl sie dadurch viele Mühen und Kosten, oft bis zum Ruin ihrer Familien, übernehmen, da sie kein Gehalt und keine Pension bezögen. Dies erscheine ihm ein solches Übermaß an Tugend und Vaterlandsliebe zu sein, daß er daran zweifle, ob beides immer aufrichtig wäre: deshalb wünsche er zu wissen, ob solche für ihr Vaterland begeisterte Herren nicht die Absicht hegten, sich für den Zeitverlust und die Kosten zu entschädigen, die durch den Dienst eines lasterhaften Fürsten bei einem verderbten Ministerium notwendig seien. Kurz, der König vervielfältigte seine Fragen und suchte mich durchaus in jedem Punkte auszuforschen, indem er mir zahllose Bemerkungen und Einwürfe machte, deren Wiederholung ich weder für klug noch für passend halte.

      Er lachte über meine sonderbare Berechnung, wie er zu sagen beliebte, mit der ich die Einwohnerzahl nach religiösen und politischen Parteien bestimme. Er wisse keinen Grund, weshalb diejenigen, die eine staatsfeindliche Gesinnung hätten, gezwungen würden, diese zu ändern, oder nicht gezwungen, sie zu verhehlen. Es sei Tyrannei, verlange eine Regierung das erstere; es zeuge dagegen von Schwäche, wenn das letztere nicht erzwungen würde. Man dürfe den Menschen wohl erlauben, Gifte in ihren Zimmern zu verschließen, jedoch nie, sie öffentlich als Tötungsmittel zu verkaufen.

      Er bemerkte ferner: Da ich unter den Vergnügungen der höhern Stände auch das Spiel erwähnt habe, so wünsche er zu wissen, in welchem Alter man gewöhnlich mit dieser Unterhaltung anfinge und wann man diese wieder aufgäbe; ob so hoch gespielt werde, daß der Vermögensstand in Gefahr gerate, ob gemeine und lasterhafte Leute sich durch diese Kunst nicht große Reichtümer erwürben und bisweilen sogar unsere Pairs in Abhängigkeit hielten, sie an niedrige Gesellschaft gewöhnten, die Ausbildung ihrer Geistesanlagen verhinderten und durch erlittene Verluste diese zwängen, eine schmähliche Fertigkeit auch gegen andere auszuüben.

      Er erstaunte ungemein über den geschichtlichen Bericht, den ich ihm über unsere inneren Angelegenheiten während des vergangenen Jahrhunderts gab. Er behauptete, diese Geschichte sei nur eine Anhäufung von Verschwörungen, Rebellionen, Ermordungen, Revolutionen, Verbannungen, den schlimmsten Wirkungen, die Geiz, Parteisucht, Heuchelei, Treulosigkeit, Grausamkeit, Wut, Tollheit, Haß, Neid, Wollust, Bosheit und Ehrgeiz jemals hervorrufen könnten.

      In einer anderen Audienz geruhte der Kaiser, die Summe alles dessen, was ich gesagt, kurz zusammenzufassen und meine Antworten mit seinen Fragen zu vergleichen; dann nahm er mich auf die Hand, streichelte mich sanft und sprach dann folgende Worte, die ich aber so wenig vergessen werde wie den Ton, womit sie gesagt wurden: »Mein kleiner Freund Grildrig, Sie haben Ihrem Vaterlande eine bewundernswerte Lobrede gehalten; Sie haben deutlich bewiesen, daß Unwissenheit, Faulheit und Laster die passendsten Eigenschaften sind, einen Gesetzgeber zu bilden; daß Gesetze am besten von denen erklärt und angewandt werden, deren ganzes Interesse und Bestreben darauf hinausgeht, sie zu verdrehen, zu verwirren und sich ihnen zu entziehen. Ich bemerke bei Ihrem Volke einige Grundsätze und Einrichtungen, die anfangs erträglich gewesen sein mögen; aber diese sind schon zur Hälfte beseitigt, und alles, was übrigblieb, ist durch Verderbnis befleckt. Aus allem, was Sie mir gesagt haben, geht hervor, daß keine Vollkommenheit erfordert wird, um den Bewerbern höhere Stellen zu verschaffen; noch viel weniger, daß die Menschen wegen ihrer Tugend den Adelsrang erhalten; ferner daß keineswegs Priester wegen ihrer Frömmigkeit und Gelehrsamkeit, Soldaten wegen ihrer Führung oder Tapferkeit, Richter wegen ihrer Rechtschaffenheit, Senatoren wegen ihrer Vaterlandsliebe und Räte wegen ihrer Weisheit befördert werden. Was Sie selbst betrifft«, fuhr der König fort, »so haben Sie Ihre meiste Lebenszeit auf Reisen verbracht, und ich hoffe deshalb, daß Sie manche Laster Ihres Vaterlandes gar nicht kennen. Aus dem, was ich aus Ihrer Erzählung schließen muß, und aus den Antworten, die ich Ihnen mit vieler Mühe erpreßte, kann ich nur den Schluß ziehen, daß die Masse Ihrer Landsleute das verderblichste Geschlecht von kleinem Gewürm bildet, dem die Natur jemals erlaubt hat, auf der Oberfläche der Erde umherzukriechen.«

      5 Der Kanzleihof (Court of Chancery) ist der Gerichtshof, der in letzter Instanz nach Billigkeit (als Court of equity) entscheidet, ohne jedoch den bestehenden Gesetzen etwas zu vergeben. In seinen Bereich gehören ferner alle Vormundschaftssachen und einiges andere. Bis 1830 war er wegen seiner Langsamkeit berüchtigt, weil

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