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      Gliederung

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1. Teil: Rechtslage im Jahr 2020 – Beendigung bzw. Auflösung der Ehe
A. Vorliegen einer wirksamen Ehe
B. Aufhebung der Ehe
C. Scheidung der Ehe
I. Scheitern der Ehe
II. Keine Härte i.S.d. § 1568 1. Fall oder § 1568 2. Fall
III. Unzumutbare Härte i.S.v. § 1565 II
D. Ergebnis
2. Teil: Folgen bei Beendigung der Ehe gegen M gemäß §§ 1569 ff.
A. Unterhaltsanspruch der J gemäß §§ 1569 ff.
I. Unterhaltsbeziehung
II. Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten
1. Bedarf aufgrund eines oder mehrerer Tatbestände der §§ 1570 ff.
a) Bedarf nach § 1570
b) Bedarf nach § 1575
2. Keine eigene Deckungsfähigkeit
III. Leistungsfähigkeit
IV. Rangfolge
V. Kein Ausschluss
1. Ausschluss wegen kurzer Ehedauer gem. § 1579 Nr. 1
2. Ausschluss gemäß § 1579 Nr. 7
3. Ausschluss gemäß § 1579 Nr. 8
4. Vertraglicher Ausschluss i.S.d. § 1585c bzw. Ausschluss i.S.d. § 1586
VI. Art der Unterhaltsgewährung
VII. Ergebnis
B. Anspruch der J gegen M auf Zugewinnausgleich i.S.d. § 1378 i.V.m. §§ 1372 ff.
I. Vorliegen einer Zugewinngemeinschaft
II. Beendigung zu Lebzeiten
III. Zugewinnausgleichsforderung
1. Zugewinn des Anspruchsgegners
2. Zugewinn der Anspruchstellerin
3. Hälfte der Differenz
4. Zwischenergebnis
IV. Kein Ausschluss gemäß § 1381
V. Keine Verjährung