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      Hugo Friedländer

      Pitaval des Kaiserreichs, 2. Band

      Darstellung merkwürdiger Strafrechtsfälle aus Gegenwart und Vergangenheit

      Pitaval des Kaiserreichs, 2. Band

      Hugo Friedländer

      Darstellung merkwürdiger Strafrechtsfälle aus Gegenwart und Vergangenheit

      Impressum

      Texte: © Copyright by Hugo Friedländer

      Umschlag: © Copyright by Walter Brendel

      Verlag: Das historische Buch, 2022

      Mail: [email protected]

      Druck: epubli - ein Service der neopubli GmbH,

      Berlin

      Inhalt

       Die Ermordung des Gymnasiasten Ernst Winter in Konitz

       Der Hochverratsprozeß gegen Liebknecht, Bebel und Hepner

       Das Dynamit-Attentat bei der Enthüllungsfeier des Niederwald-Denkmals

       Die Ermordung der achtjährigen Lucie Berlin

       Prozeß Leckert-Lützow

       Die Vorkommnisse in der Fürsorgeanstalt Mieltschin

       Ein verbrecherischer Arzt

       Die Oldenburgischen Spielerprozeße

      Die im letzten Viertel des vorigen Jahrhunderts stattgefundene Judenverfolgung hatte in den verschiedensten Städten Pommerns zu argen Ausschreitungen gegen das Leben und das Eigentum der Juden geführt. Die Wohnungen und Läden der Juden wurden teilweise vom Mob arg beschädigt und geplündert, die Juden auf den Straßen schwer mißhandelt. Im Januar 1881 brannte an einem Freitag vormittag in Neustettin die Synagoge ab. Da wenige Tage vorher der Berliner antisemitische Agitator Dr. Ernst Henrici in Neustettin eine Hetzrede gegen die Juden gehalten hatte, wurde von jüdischer Seite der Vermutung Ausdruck gegeben: die Antisemiten haben aus Haß gegen die Juden den Tempel in Brand gesteckt. Die Antisemiten behaupteten dagegen: die Juden haben ihr Gotteshaus selbst in Brand gesteckt, um einmal die Schuld den Christen in die Schuhe zu schieben und andererseits, um durch Erhalt der Versicherungssumme in die Lage zu kommen, ein neues, schöneres Gotteshaus bauen zu lassen. Es wurden in der Tat fünf Juden wegen vorsätzlicher Brandstiftung bzw. Beihilfe, zum Teil auch, weil sie von dem Verbrechen, von dem sie zu einer Zeit, in welcher die Verhütung noch möglich war, glaubhafte Kenntnis erhalten hatten, die Anzeige unterlassen haben, angeklagt. Das Kösliner Schwurgericht verurteilte im Oktober 1883 vier Angeklagte zu hohen Strafen. Infolge eines formalen Verstoßes gegen die Strafprozeßordnung hob auf Antrag des Verteidigers Justizrats Dr. Sello (Berlin) das Reichsgericht das Urteil auf und verwies die Sache zur nochmaligen Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Konitz. Dort wurden nach nochmaliger siebentägiger Verhandlung sämtliche Angeklagten freigesprochen. Das freisprechende Urteil wurde in Neustettin mit einem Krawall beantwortet. Ganz besonders wurden die freigesprochenen Angeklagten, als sie von Konitz nach Neustettin zurückkehrten, vom Neustettiner Pöbel arg behelligt. Während bei der ersten Verhandlung in Köslin mehrfach antisemitische Kundgebungen laut wurden, es ertönten sogar laute Hepp-Hepp-Rufe von der Straße während der Verhandlung in den Gerichtssaal, war bei der im Februar 1884 in Konitz stattgefundenen zweiten Verhandlung von Antisemitismus keine Spur zu entdecken. Nachdem das Ritualmordmärchen in dem im Juli 1892 vor dem Schwurgericht zu Kleve stattgefundenen Xantener Knabenmordprozeß aufs gründlichste widerlegt war (Vgl. siehe Bd. 1 p. 67ff.), hielt man allgemein diese aus dem finstersten Mittelalter stammende Blutbeschuldigung für vollständig abgetan. Da plötzlich, am Dienstag, den 13. März 1900, wurde in Konitz in einem in nächster Nähe der Synagoge befindlichen Bach, genannt der »Mönchssee«, an der »Spüle« ein angeblich vollständig blutleerer menschlicher Rumpf, in Zeitungspapier eingehüllt, gefunden. Kopf, Hände und Beine fehlten. Letztere waren von den Knien ab kunstgerecht abgeschnitten. Es war begreiflich, daß dieser Fund in dem damals 12000 Einwohner zählenden westpreußischen Kreisstädtchen das größte Aufsehen erregte. Der Befund des Leichnams ließ auf eine jugendliche männliche Person schließen. Es wurde auch sehr bald festgestellt, daß es sich um den Rumpf des seit einigen Tagen vermißten Obertertianers Ernst Winter handelte. Winter, der Sohn eines Bauunternehmers aus Prechlau bei Konitz, war, obwohl bereits 18 1/2 Jahre alt, erst in Obertertia. Er hatte nämlich schon einmal das Gymnasium verlassen und 3 1/2 Jahre das Zimmerhandwerk erlernt. Diese Beschäftigung muß ihm wohl nicht behagt haben, denn er kehrte schließlich auf das Gymnasium zurück. Der Photographie nach zu urteilen, muß er ein häßliches Gesicht gehabt haben. Er wurde jedoch als Mensch von selten stattlichem Wuchs und auffallend schönem, kräftigem Körperbau geschildert. Er soll, obwohl noch Schüler und erst 18 1/2 Jahre alt, ein sehr ausschweifendes Leben geführt haben. Es entstand daher der Verdacht: Winter sei von einem beleidigten Gatten, Vater, Bruder oder Bräutigam oder auch von einem eifersüchtigen Liebhaber in einer gewissen Situation betroffen und, vielleicht wider Willen, derartig geschlagen worden, daß er den Tod erlitten habe. Daß Winter in solcher Situation den Tod erlitten hatte, dafür sprachen mit voller Deutlichkeit die in dem Hemd des Ermordeten vorgefundenen Spermaflecke. Es wurde auch der Vermutung Ausdruck gegeben: Winter sei in der erwähnten Situation von einem Zuhälter erschlagen und beraubt worden. In dem Gymnasialstädtchen Konitz soll die Zahl der Dirnen und Zuhälter verhältnismäßig sehr groß gewesen sein. Da, wie die verschiedenen Strafprozesse gelehrt haben, die Zuhälter auf ihre Dirnen ungemein eifersüchtig sind und auch Uhr, Kette und das Portemonnaie des Ermordeten mit 2 M. Inhalt fehlten, war es nicht ausgeschlossen, daß ein Zuhälter, einerseits aus Eifersucht und andererseits, um Uhr, Kette und Portemonnaie zu rauben, den jungen Mann totgeschlagen und um die Spuren des Verbrechens zu verwischen, den Leichnam zerstückelt und die einzelnen Körperteile an verschiedene Orte geschafft hatte. Hände und Füße des Ermordeten wurden auch sehr bald, zumeist auf Kirchhöfen gefunden. Die große Mehrheit der Konitzer Bevölkerung glaubte aber nicht an einen Totschlag aus Rache oder Eifersucht, sondern es wurde sofort behauptet: Ernst Winter sei von den Juden geschlachtet worden, da diese zu dem nahe bevorstehenden jüdischen Passahfest zu ihren Osterkuchen (Mazzes) Christenblut brauchen. Als Beweis wurde die Auffindung des Rumpfes in unmittelbarer Nähe der Synagoge und der Umstand angeführt, daß in der Nähe des Mönchsees der jüdische Schlachter Lewy wohne, und daß der älteste Sohn dieses Schlächters, namens Moritz, als der Rumpf gefunden wurde, an den Mönchsee gelaufen sei und höhnisch gelacht habe. Diese Argumente reichten hin, um nicht nur in Konitz, sondern in einer ganzen Reihe von Städten West- und Ostpreußens und Pommerns eine Judenverfolgung zu entfachen, wie sie in diesem Umfange und in dieser Art seit den Zeiten des Mittelalters in Deutschland nicht dagewesen ist. Eine ganze Anzahl regelrechter Judenkrawalle wurden inszeniert. Die Läden und Wohnungen der Juden wurden demoliert und geplündert, die Juden auf offener Straße beschimpft und aufs ärgste mißhandelt. Ja sogar die Synagoge in Konitz wurde demoliert, die Altardecken, die Gold- und Silbergeräte und Leuchter wurden geraubt, die Thorarollen aus der Bundeslade herausgerissen und zerschnitten. Eines Tages wurde der Welt die Kunde mitgeteilt, die Synagoge in Konitz stehe in Flammen.

      Die Erregung der Konitzer Bevölkerung wurde noch durch eine Anzahl antisemitischer Agitatoren, die in das westpreußische Gymnasialstädtchen geeilt waren, bis zur Siedehitze geschürt. Ein sogenanntes Untersuchungskomitee, bestehend aus Berliner und Konitzer antisemitischen Agitatoren, bildete sich. Es wurde eine hohe Belohnung für Entdeckung des Mörders ausgesetzt, die Belohnung wurde von der Regierung allmählich auf 32000 Mark erhöht. Diese hohe Summe

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