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man solle der Korrigendin mit einer Stecknadel in die Fußsohlen stechen, dann werde man sehen, daß sich die Person nur verstelle.

      Zeugin: Davon weiß ich nichts.

      Vors.: Sind Sie nicht einmal auf den Gedanken gekommen, daß die Kranen geistig nicht normal sei?

      Zeugin: Gewiß, ich sagte mehrfach, die Kranen muß verrückt sein, sonst könnte sie derartige Dinge nicht machen. Es kam fast täglich vor, daß ich ganz ruhig mit ihr redete, und kaum war ich zur Tür hinaus, da zerbrach sie alles.

      Vors.: Haben Sie auch einmal Herrn Dr. Bodet gesagt, daß die Kranen augenscheinlich geisteskrank ist?

      Zeugin: Jawohl, sogar mehrfach.

      Vors.: Was antwortete Dr. Bodet?

      Zeugin: Er antwortete nichts.

      Vors.: Haben Sie dasselbe auch Herrn Direktor Schellmann gesagt?

      Zeugin: Nein.

      Schellmann: Haben Sie mir nicht häufig über die große Frechheit der Kranen geklagt?

      Zeugin: Jawohl.

      Auf Vorhalt des Verteidigers bemerkte die Zeugin, daß ihr von der Mundbinde nichts bekannt sei.

      Aufseherin Scherf: Der Kranen mußte der Bastanzug angelegt werden, da sie alle anderen Kleider zerrissen habe. Sie konnte aber in diesem Bastkleide noch vollständig atmen. Die Zeugin bekundete im weiteren auf Befragen: Sie habe von den Wutanfällen nicht Herrn Direktor Schellmann, sondern nur der Oberaufseherin Anzeige erstattet.

      Vors.: Haben Sie Korrigendinnen die Mundbinde angelegt?

      Zeugin: Das kann sein.

      Vors.: Besinnen Sie sich, ich möchte eine bestimmte Antwort haben.

      Zeugin (nach längerem Zögern): Ja, ich habe mehrfach die Mundbinde angelegt.

      Vors.: War Ihnen bekannt, daß das Anlegen der Mundbinde durch Ministerialreskript verboten war?

      Zeugin: Nein.

      Vors.: Haben sich die Korrigendinnen gegen das Anlegen der Mundbinde gewehrt?

      Zeugin: Einige Male allerdings, gewöhnlich aber nicht. Die Korrigendinnen wußten, daß sie die Mundbinde doch anbekamen.

      Vors.: Wie lange war die Mundbinde gewöhnlich angelegt?

      Zeugin: Eine Stunde.

      Vors.: Haben Sie sich, nachdem die Mundbinde angelegt war, um das weitere Schicksal der betreffenden Personen bekümmert?

      Zeugin: Jawohl, ich ging an die Zelle und hörte, ob die Person etwas spreche.

      Vors.: Wenn die Personen die Mundbinde anhatten, dann konnten sie doch nicht sprechen?

      Zeugin: Ich wollte sagen, ich hörte, ob die Bestrafte ein Lebenszeichen von sich gab.

      Vors.: Wenn Sie die Mundbinde nun abgenommen hatten, hatten alsdann die Bestraften blaue Flecke oder sonstige körperliche Nachteile?

      Zeugin: Ich habe niemals eine solche Wahrnehmung gemacht. Ich wurde sogar immer von den Bestraften gebeten, die Mundbinde noch eine Stunde anzulassen.

      Vors.: Das ist nicht glaublich, ich ermahne Sie, Ihre Worte genau zu prüfen und nicht Dinge zu sagen, die niemand glauben kann.

      Die Zeugin schwieg.

      Vors.: Haben Sie auch der Wodtke die Mundbinde angelegt?

      Zeugin: Jawohl, ich und Fräulein Medder.

      Vors.: Hat sich die Wodtke gewehrt?

      Zeugin: Jawohl, die hat sich sehr gewehrt.

      Vors.: War diese blau im Gesicht, als Sie ihr die Mundbinde abnahmen?

      Zeugin: Dessen erinnere ich mich nicht mehr.

      Vors.: Haben Sie, nachdem Sie der Wodtke die Mundbinde angelegt, sich noch um diese gekümmert?

      Zeugin: Jawohl, ich ging zu ihr in die Zelle.

      Vors.: Und was sahen Sie da?

      Zeugin: Die Wodtke lag auf der Erde und machte Handbewegungen, die darauf schließen ließen, daß sie bat, sie von der Mundbinde zu befreien.

      Vors.: Sie gewährten ihr aber diese Bitte nicht?

      Zeugin: Nein.

      Vors.: Wer nahm nun der Wodtke schließlich den Maulkorb ab?

      Zeugin: Fräulein Medder und ich.

      Vors.: Und als Sie den Maulkorb der Wodtke abgenommen hatten, war sie tot?

      Zeugin: Ja. (Allgemeine Bewegung.)

      Vert. Rechtsanwalt Östreich: Sind beim Anlegen der Mundbinde oder infolge des Anlegens Ohnmachtsanfälle vorgekommen?

      Zeugin: Davon ist mir nichts bekannt.

      Vert.: Einer Korrigendin soll nach Abnahme der Mundbinde der Schaum vor den Mund getreten sein und Sie sollen ihr deshalb ein Glas Wasser gebracht haben?

      Zeugin: Das ist möglich.

      Vors.: Kranen, wurde Ihnen, wenn Ihnen die Mundbinde abgenommen wurde ein Glas Wasser gebracht?

      Kranen: Ich glaube manchmal.

      Es wurde hierauf das Strafregister der Kranen verlesen. Danach war diese vielfach wegen Frechheit, Zerreißens der Kleider, Zerschlagens von Gegenständen, unanständigen Benehmens, Arbeitsverweigerung, wegen Verweigerung, die Kirche zu besuchen usw. in Brauweiler mit Cachotte und Kostentziehung bestraft worden.

      In der Nachmittagssitzung wurde Geh. Medizinalrat Prof. Dr. Pelmann (Bonn) als Sachverständiger vernommen. Die Angelegenheit der Mundbinde ist mir um so mehr bekannt, da diese dem Medizinalkollegium der Rheinprovinz, dessen Mitglied ich bin, vorgelegen hat. Es ist kein Zweifel, daß die Wodtke infolge Anlegens der Mundbinde verstorben ist. Allein ich muß es in Abrede stellen, daß die Mundbinde an sich ein gefährliches Instrument ist, das geeignet wäre, den Tod herbeizuführen. Das geht schon daraus hervor, daß die Mundbinde in vielen anderen Anstalten eingeführt war und wohl Hunderte, vielleicht Tausende von Malen, ohne daß der Tod herbeigeführt wurde, angewendet worden ist. Das ministerielle Verbot ist jedenfalls aus ethischen Gründen ergangen; es ist auch dabei auf irgendwelche Gefährlichkeit nicht hingewiesen worden. Die Todesursache der Wodtke ist noch nicht aufgeklärt. Es ist möglich, daß die Mundbinde zu sehr auf die Nase, vielleicht auch zu sehr auf den Kehlkopf gedrückt hat. Es ist auch noch eine andere Todesursache möglich. Ein Professor der Physiologie in Bonn, dem ich die Sache erzählte, sagte mir, ich finde die Sache aus physiologischen Gründen ganz erklärlich. So lassen sich z.B. Experimente, die man mit allen anderen Hunden vornehmen kann, niemals mit englischen Bulldoggen machen. Diese Tiere sind derartig bösartig, daß solche Experimente gewöhnlich ihren Tod herbeiführen. Eine ähnliche Todesursache ist bei der Wodtke, die vielleicht ebenfalls nach Anlegung der Mundbinde sehr erregt war, möglich. Der Umstand, daß in tausenden Fällen durch das Anlegen der Mundbinde der Tod nicht erfolgt ist, beweist, daß die Mundbinde weder objektiv noch subjektiv ein gefährliches Werkzeug ist, das geeignet ist, den Tod herbeizuführen. Wenn ich vor dem Anlegen der Mundbinde gefragt worden wäre, dann hätte ich gesagt, ich finde die Anwendung der Mundbinde nicht für schön und es empfiehlt sich überhaupt, von der Anwendung derartiger mittelalterlicher Instrumente Abstand zu nehmen, eine Todesgefahr ist jedoch ausgeschlossen.

      Vert.: Ich muß hervorheben, daß die Herren Kreisphysici Dr. Langgard und Dr. Eschwald und auch das Gutachten des Medizinalkollegiums sich doch anders äußern.

      Vors.: In der Verhandlung gegen Schellmann und Dr. Bodet wurde von den als Sachverständigen vernommenen Ärzten bekundet: Der Tod der Wodtke ist wohl durch Ersticken eingetreten, eine Fahrlässigkeit beim

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