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Information. Das verwertete Schrifttum ist im Literaturverzeichnis dokumentiert. Die berücksichtigte Literatur stellt eine Auswahl dar, die versucht, die Vielfalt der Sichtweisen einzufangen. Vollständigkeit anzustreben widerspräche der Konzeption des Buchs.

Inhaltsverzeichnis

      KAPITEL 1

      [19] Was ist und was will die Kriminologie?

      § 1 Annäherung an Aufgabe und Gegenstand

      I. Kriminologie

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       Indem wir der historischen Entwicklung des Fachs nachspüren, werden die Muster der Verteilung und Streuung wissenschaftlicher Aussagen über Kriminalität und gesellschaftliche Reaktionen darauf in der kriminologischen Ideengeschichte sichtbar (→ § 4). In der vormodernen klassischen Phase des 18. Jahrhunderts gelang es der Kriminologie nur unzureichend, im Spektrum von aufklärerischer Strafrechtskritik und ökonomischem Kalkül des wirksamen Strafens ihr spezifisches Markenzeichen zu setzen. Die moderne Schulrichtung des 19. Jahrhunderts nahm die individuelle, besonders die gewaltsame, Kriminalität mit ihren möglichen Ursachen ins medizinisch geprägte Blickfeld und vernachlässigte dabei deren soziale Produktionsbedingungen. Die massenhafte Alltagskriminalität sozial Benachteiligter fand im frühen 20. Jahrhundert in den USA durch Sozialisation in Kulturkonflikten eine Erklärung. Mit der weitgehend von Strafe verschonten, aber strafbedürftigen Kriminalität der Mächtigen und des Weißen Kragens gab Edwin H. Sutherland (1883-1950) erstmals die thematische Bindung der Kriminologie an förmlich strafbares Verhalten auf. Die Kriminologie beschäftigte sich fortan mit der Kriminalfrage, also dem gesellschaftlichen Umgang mit Normabweichungen, nicht nur mit Kriminalität. Das Fach beschränkt sich nicht auf das Vorkommen und die Ursachen des Handelns, das der nationale Gesetzgeber hier und heute als strafbar erklärt hat. Die Kriminalfrage ist politisch: Sie bezieht die soziale Verunsicherung durch Kriminalitätsfurcht, die Entstehung von Straferwartungen und die Prozesse der Ent- oder Neukriminalisierung mit ein. Später wird die Kriminalfrage auf Phänomene ausgeweitet, die ursprünglich in einem rein politischen Kontext verstanden wurden: Ordnungsvorstellungen, System- und Staatsunrecht, Polizeigewalt, moderner Terrorismus, normative oder faktische Praktiken der systematischen Impunität (Straflosigkeit).

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