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[56]

      Balze/Rebel/Schuck Outsourcing und arbeitsrechtliche Restrukturierung von Unternehmen, 3. Aufl. 2007, Rn. 876.

       [57]

      Entnommen aus Balze/Rebel/Schuck Outsourcing und arbeitsrechtliche Restrukturierung von Unternehmen, 3. Aufl. 2007, S. 275.

       [58]

      Richardi/Annuß in Staudinger BGB, 4. Aufl. 2012, § 613a Rn. 216.

       [59]

      Wlotzke DB 1995, 40, 43.

       [60]

      Richardi/Annuß in Staudinger BGB, 4. Aufl. 2012, § 613a Rn. 217.

       [61]

      Wlotzke DB 1995, 40, 43.

       [62]

      Das debis Systemhaus wurde im Jahre 2000 von der Deutschen Telekom übernommen und vertreibt seine IT-Services heute unter dem Markennamen »T-Systems«.

       [63]

      Heinrich/Bernhard Outsourcing und Service Management, 2003, S. 105 ff.

       [64]

      Stand 1.1.2005.

       [65]

      AKDB = Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern.

       [66]

      Mit dem Kauf der Dresdner Bank durch die Allianz Gruppe wurde die DREGIS von der AGIS (IT Service-Gesellschaft der Allianz Gruppe) übernommen.

       [67]

      Die DeteCSM wurde bei der Übernahme des debis Systemhaus mit in die T-Systems als T-Systems CSM übernommen. Die T-Systems CSM ist die IT-Tochter, die für den zentralen IT-Einkauf der Deutschen Telecom zuständig ist.

       [68]

      Im Geschäftsgebiet des Unternehmens, die Volksbanken und Raiffeisenbanken, sowie die genossenschaftlichen Verbände und Unternehmen.

       [69]

      Übernommen zum 1.4.2005 von Siemens Business Services (heute Atos).

       [70]

      Die RAG Informatik wurde im Rahmen eines Strategischen Outsourcings von der Siemens Business Services (heute Atos) zum 1.12.2004 übernommen; Computerwoche Nr. 40 vom 1.10.2004.

       [71]

      Die Triaton wurde von Hewlet Packard übernommen, Financial Times Deutschland (FTD) vom 23.2.2004.

       [72]

      EDS war zeitweilig eine IT-Tochter von General Motors.

       [73]

      Computerwoche Nr. 12 vom 19.3.2004.

       [74]

      Financial Times Deutschland (FTD) vom 9.9.2003.

       [75]

      Computerwoche Nr. 12 vom 19.3.2004.

       [76]

      Computerwoche vom 16.12.2010.

       [77]

      Müthlein/Heck Outsourcing und Datenschutz, 2. Aufl. 1997, S. 8.

       [78]

      Diemer in Köhler-Frost, Outsourcing, 5. Aufl. 2004, S. 58, 69.

       [79]

      Oecking in Köhler-Frost, Outsourcing, 5. Aufl. 2004, S. 94, 98.

       [80]

      Heymann CR 2000 S. 23 f.

       [81]

      Kästle/Oberbracht Unternehmenskaufvertrag, S. 6.

       [82]

      BGH 11.5.1995 – IX ZR 170/94 = NJW 1995, 2348; ZIP 1995, 1078; MDR 1996, 135; WM 1995, 1394; BB 1995, 1500; DB 1995, 1804. Zur Individualisierung im Rahmen von Sicherungsvereinbarungen.

       [83]

      Z.B. ein geringerer Haustarif als beim Mutterkonzern des Providers.

       [84]

      Ein Beispiel wäre die Sinius, ein ehemaliges Joint Venture zwischen der Deutschen Bank und SBS (heute Atos), welche Atos heute als Service-Gesellschaft betreibt, um im Bereich der Finanzdienstleister sein speziell ausgerichtetes Portfolio anzubieten; www.sinius.com.

       [85]

      Weyam Fremdwörterbuch Wirtschaft, 1998, Due Diligence.

       [86]

      Busse von Colbe/Pellens Lexikon des Rechnungswesens, Due Diligence, S. 189.

       [87]

      Die (unverbindlichen) Angebote der Provider ohne die vorherige Durchführung einer Due Diligence meist auf Basis bestimmter Annahmen und Prämissen, welche dann bis zur eigentlichen Vertragsgestaltung konkretisiert werden.

       [88]

      Hölters Handbuch Unternehmenskauf, 7. Aufl. 2010, Teil 1 Rn. 149.

       [89]

      Tinnefeld/Ehrmann Einführung in das Datenschutzrecht,

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