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       2.2Amtsdauer der Mitglieder des Verwaltungsorgans

       2.3Beschlusserfordernis des Gesamtorgans

       2.4Sitzungsperiode des Verwaltungsorgans

       3.Fakultative Satzungsbestimmungen für die monistische SE

       3.1Beschlussfähigkeit des Verwaltungsorgans

       3.1.1Gesetzliche Ausgangslage

       3.1.2Anwesenheitsquoren

       3.1.3Regelungen zur Anwesenheit von Organmitgliedern

       3.1.4Regelungen zur Beschlussfassung

       3.1.5Stärkung der Rechtsstellung des Vorsitzenden des Verwaltungsorgans

       3.1.6Ausschüsse des Verwaltungsorgans

       3.2Wiederbestellung von Mitgliedern des Verwaltungsorgans

       3.3Statutarische Bestellungsvoraussetzungen

       3.4Abberufung von Mitgliedern des Verwaltungsorgans

       3.5Ermächtigung an das Verwaltungsorgan zur Änderung der Satzungsfassung

       3.6Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsorgans

       3.6.1Allgemeines

       3.6.2Vergütung der ersten Verwaltungsorganmitglieder

       3.6.3Höhe der Vergütung

       3.6.4Vergütung von geschäftsführenden Verwaltungsorganmitgliedern

       3.7Mitglieder des ersten Verwaltungsorgans

       3.8Amtsdauer der geschäftsführenden Direktoren – Regelungen zur Abberufung

       3.9Geschäftsordnung für die geschäftsführenden Direktoren

       3.10Regelungen zur Liquidation

       IX.Hauptversammlung

       1.Einberufung und Leitung der Hauptversammlung bei der dualistischen SE

       2.Einberufung und Leitung der Hauptversammlung bei der monistischen SE

       3.Satzungsregelungen zum Quorum von Einberufungs- oder Ergänzungsverlangen

       4.Verfahren und Fristen für Ergänzungsverlangen

       4.1Zeitliche Vorgaben für die Antragsstellung

       4.2Form der Antragsstellung

       4.3Antragsinhalt

       X.Änderungen der Satzung

       5. Kapitel Leitungs- und Aufsichtsorgane

       I.Das Wahlrecht zur Organisationsverfassung

       1.Ausgangssituation

       2.Wahl zwischen dualistischem und monistischem

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