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gibt es Produkte, die sich eher für den Missbrauch zu Geldwäschezwecken eignen als andere. So sind z.B. bargeldintensive Produkte oder Produkte, die Anonymität begünstigen, als riskanter einzuschätzen. Und auch aufgrund der getätigten Transaktionen lassen sich Rückschlüsse auf das Geldwäscherisiko tätigen. So ist es beispielsweise verdächtig, wenn häufig Zahlungen aus dem Ausland oder Zahlungen durch unbekannte Dritte vorkommen.

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      Die geografischen Risiken fließen anhand unterschiedlicher Risikofaktoren in mehrere Risikodimensionen ein. So ist es zum Beispiel in der Risikodimension „Kunde“ wichtig zu wissen, in welchem Land der Kunde ansässig ist, während es in der Dimension Transaktion eine Rolle spielt, aus welchem Land oder in welches Land Geldmittel transferiert werden. Es ist daher nicht zwingend erforderlich eine eigene Risikodimension „Land“ zu erstellen.

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      Stattdessen kann es in vielen Fällen nützlich sein, noch eine vierte Risikodimension „Vertriebsmodell“ einzuführen. Gerade größere Banken verfügen oftmals über eine Vielzahl an Vertriebskanälen, die sich in der Art des Kundenkontakts und damit hinsichtlich des Geldwäscherisikos zum Teil nicht unerheblich voneinander unterscheiden.

      2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen › C. Durchführung der Risikoanalyse › III. Schritt 3a: Risikokategorisierung und -bewertung – Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung › 3. Zu berücksichtigende Risikofaktoren

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      Ähnlich den Risikodimensionen existiert eine Reihe von Risikofaktoren, die besonders häufig betrachtet werden, um den Risikogehalt der jeweiligen Dimension zu bestimmen. Auch hier gilt, dass nicht alle Faktoren für alle Institute von Relevanz sein müssen. Entscheidend ist, dass das Institut in Schritt 2a die für sich geeigneten Faktoren identifiziert.

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      Bei der Wahl der geeigneten Risikofaktoren für die Dimension „Kunde“ muss im ersten Schritt zwischen Privatkunden bzw. natürlichen Personen und Firmenkunden bzw. juristischen Personen unterschieden werden.

      aa) Natürliche Personen

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      Zwei der in Verbindung mit natürlichen Personen am häufigsten betrachteten Risikofaktoren sind die Nationalität des Kunden und das Land, in dem er aktuell seinen Wohnsitz hat. Die Ausprägung dieser Faktoren sind jeweils die Länder selbst. Auch wenn beide Faktoren auf geografische Risiken abzielen, werden meist beide Faktoren im Risikomodell berücksichtigt. So kann beispielsweise aufgrund des Faktors Nationalität darauf geschlossen werden, dass der Kunde Verbindungen in ein bestimmtes Land besitzt.

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      Bei der Beurteilung des Länderrisikos sollte unter anderem berücksichtigt werden, ob das jeweilige Land aktiv gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgeht und über ein funktionierendes Rechtssystem verfügt. So können Gelder aus illegalen Tätigkeiten in Ländern mit hoher Korruption und tendenziell schwachen Rechtssystemen mitunter leichter unerkannt eingespeist werden. Im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung sind insbesondere jene Länder verdächtig, von denen bekannt ist, dass sie terroristische Vereinigungen unterstützen oder dass solche in ihnen ansässig sind.

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      Auch der Beruf des Kunden, bzw. die Branche in der er tätig ist, ist ein wichtiger Risikofaktor. Gewisse Branchen, wie zum Beispiel die Gastronomie und die Glücksspielbranche, werden aufgrund ihrer Bargeldintensivität als anfälliger für Geldwäsche eingeschätzt. Auch bei Branchen mit vielen Korruptionsvorfällen wird von einem höheren Risiko ausgegangen. Dazu zählen unter anderem die Rüstungsindustrie, die Baubranche und der Pharmabereich.

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      bb) Juristische Personen

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      Auch bei juristischen Personen spielt, ähnlich wie bei natürlichen Personen, das Länderrisiko eine entscheidende Rolle. Hier ist insbesondere relevant, in welchem Land das Unternehmen gegründet wurde und wo es derzeit seinen Sitz hat. Grundsätzlich spielen bei der Beurteilung des Länderrisikos dieselben Kriterien eine Rolle, die auch beim Länderrisiko in Zusammenhang mit natürlichen Personen beschrieben wurden (siehe hierzu oben unter Rn. 133).

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      Bei der Beurteilung der Länderrisiken ist es im Zusammenhang mit juristischen Personen wichtig zu beurteilen, wie zuverlässig das jeweilige Land wirtschaftliche Eigentümer von Unternehmen erfasst. Bei Ländern, die in dieser Hinsicht besonders schlecht abschneiden, steigt das Risiko, dass sich Individuen mit Geldwäscheabsichten hinter Scheinfirmen verstecken.

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      Auch die Rechtsform des Unternehmens sollte betrachtet werden. So werden Kunden, die aufgrund ihrer Rechtsform strengen gesetzlichen Bestimmungen unterliegen, die transparenzfördernd wirken, generell als weniger riskant eingeschätzt. Dazu zählen beispielsweise Aktiengesellschaften, insbesondere dann, wenn das Unternehmen zudem börsennotiert ist. Rechtsformen, wie Stiftungen, die als Zweckgesellschaft für die Verwaltung von Vermögen genutzt werden können, werden generell als riskanter eingeschätzt, da die tatsächliche Herkunft der Mittel und deren Eigentümer leichter verschleiert werden können.

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      Wie bei natürlichen Personen spielt auch bei Unternehmen die Branche, in der sie tätig sind, eine entscheidende Rolle. Für diesbezügliche Ausführungen verweisen wir auf Rn.

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