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rel="nofollow" href="#ulink_6c29e75a-eaa1-5f18-b96f-9ce0c89c2e1b">Schritt 5: Überprüfung und Weiterentwicklung bestehender Sicherungsmaßnahmen

       B.Einbettung der Risikoanalyse in Risikomanagement nach § 4 GwG

       I.Umfang der internen Sicherungsmaßnahmen, § 6 Abs. 2 GwG

       II.Angemessenheit der internen Sicherungsmaßnahmen

       1.Kriterien der Angemessenheit

       2.Beurteilung der Angemessenheit

       C.Durchführung der Risikoanalyse

       I.Schritt 1: Bestandsaufnahme der institutsspezifischen Situation

       1.Organisationsstruktur des Instituts

       a)Aufbauorganisation

       b)Aufgaben und Tätigkeiten der Geschäftsbereiche

       c)Auslagerungen

       d)Auslandsfilialen

       e)Repräsentanzen

       f)Tochterunternehmen und Beteiligungen

       2.Geschäftstätigkeit des Instituts

       a)Aufgaben und Unternehmensgegenstand

       b)Gesellschaftsrechtliche Struktur

       c)Geschäftszahlen und Geschäftsentwicklung

       3.Produkt- und Dienstleistungsstruktur

       4.Kundenstruktur

       5.Vertriebsstruktur

       6.Transaktionsstruktur (sofern einschlägig)

       7.Korrespondenzbankbeziehungen (sofern einschlägig)

       8.Kriminalitätslage im Geschäftsgebiet

       II.Schritt 2a: Risikoerfassung und -identifizierung – Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

       1.Zu berücksichtigende Risikofaktoren

       a)Risikofaktoren nach GwG, Anlagen 1 und 2

       b)Risikofaktoren nach EU-Risikoanalyse

       c)Nationale Risikoanalyse

       d)Subnationale Risikoanalyse 2019/2020

       2.In die Erstellung der Risikoanalyse einzubeziehende Informationen

       a)Typologienpapiere bzw. Verdachtskataloge

       b)Im Institut vorhandenes Wissen

       c)Erfahrungsaustausch mit Geldwäschebeauftragten anderer Institute

       III.Schritt 3a: Risikokategorisierung und -bewertung – Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

       1.Institutsspezifisches Risikomodell

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