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von Werbebeschränkungen

       5.Übertragbarkeit der Rechtsprechung zur Werbung anderer freier Berufe auf Ärzte?

       III.Werbung durch Einrichtungen im Gesundheitswesen

       1.Werbung durch Kliniken und Sanatorien

       2.Werbung durch Kliniken und Sanatorien in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft

       3.Werbung durch gewerbliche Anbieter ambulanter ärztlicher Leistungen

       4.Werbung durch Medizinische Versorgungszentren

       5.Werbung durch Praxisnetze

       IV.Fremdwerbung für gewerbliche Unternehmen

       1.Hinweise auf technische Praxisausstattung

       2.Berufswidrige Zuweisung

       3.Erstellung von Gutachten oder Zeugnissen

       4.Wartezimmer-TV

       V.Fallbeispiele aus der jüngeren Rechtsprechung

       1.Ankündigung von Qualifikationen

       a)Gebiets- bzw Qualifikationsbezeichnungen

       b)Ankündigung einer besonderen Expertise

       aa)Spezialist

       bb)Expertenpraxis

       cc)Spitzenmediziner

       dd)International anerkannt

       ee)Renommiert

       c)Professorenbezeichnung

       2.Zentrumsbegriff

       3.Klinikbegriff

       4.Ortsbezeichnungen

       5.Medienauftritte – „redaktionelle Inhalte“

       6.Superlative und Alleinstellungswerbung

       7.Vorher-Nachher Bilder

       8.Anschein wissenschaftlich belegter Wirksamkeit

       9.Gewährung von Werbegaben/Prämien

       a)Gutscheine/Geld- oder Sachprämien

       b)Fahrdienste

       10.Nutzung von Internetplattformen

       11.Recall-Systeme

       12.Sonstige Fälle

       a)Sonstige als unzulässig erachtete Fälle

       b)Sonstige als zulässig erachtete Fälle

       VI.Folgen von Werberechtsverletzungen

       1.Kammern und Heilberufsgerichte

       2.Wettbewerbsrechtlich

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