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sog. Übertragung des Gesellschaftsanteils

       III.Die Fortsetzung der OHG mit den Erben der Gesellschafter

       1.Überblick

       2.Die Nachlasszugehörigkeit des Gesellschaftsanteils

       3.Die Eintrittsklausel

       4.Die Nachfolgeklausel

       5.Die qualifizierte Nachfolgeklausel

       6.Der Umfang des Übergangs von Gesellschafterrechten und Gesellschafterpflichten

       IV.Die Abfindung des ausscheidenden Gesellschafters

       1.Gesetzliche Regelung und Abfindungsklauseln

       2.Abfindungsklauseln und Inhaltskontrolle

       § 22Die fehlerhafte Gesellschaft

       I.Die Fragestellung

       II.Die Voraussetzungen, bei deren Vorliegen von einer fehlerhaften Gesellschaft gesprochen werden kann

       1.Ursachen für das Entstehen einer fehlerhaften Gesellschaft

       a)Der Abschluss eines fehlerhaften Gesellschaftsvertrages

       b)Der fehlerhafte Beitritt

       c)Die fehlerhafte Vereinbarung über das Ausscheiden eines Gesellschafters

       d)Die fehlerhaft vereinbarte Gesellschafternachfolge

       e)Vertretung ohne Vertretungsmacht und fehlerhafte Gesellschaft

       2.Das Invollzugsetzen der Gesellschaft

       III.Die auf die in Vollzug gesetzte fehlerhafte Gesellschaft anzuwendenden Rechtssätze

       1.Allgemeine Grundsätze

       2.Das Innenverhältnis

       3.Das Außenverhältnis

       IV.Beschränkungen bei der Anerkennung der fehlerhaften Gesellschaft

       1.Der Schutz von nicht oder nicht voll geschäftsfähigen Personen

       2.Verstöße gegen die guten Sitten (§ 138 BGB)

       3.Die Fehlerhaftigkeit des Gesellschaftsvertrages wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB)

       Teil V Die Partnerschaftsgesellschaft

       § 23Grundzüge des Partnerschaftsgesellschaftsrechts

       I.Begriff und Rechtsnatur der Partnerschaftsgesellschaft

       II.Die Errichtung der Partnerschaftsgesellschaft

       1.Der Partnerschaftsvertrag

       2.Die Eintragung in das Partnerschaftsregister

       3.Der Name

       III.Die Beziehung der Partner untereinander (Innenverhältnis)

       IV.Die Beziehung der Partner zu Dritten (Außenbeziehungen)

       1.Die Vertretung

       2.Die Haftung der Partner für die Verbindlichkeiten der Partnerschaft

       a)Die generelle Regelung

       b)Die gesetzliche Haftungsbeschränkung nach

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