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und Arbeitsrecht, BB 2005, 549; Rieble, Volker Betriebsführungsvertrag als Gestaltungsinstrument, NZA 2010, 1145; Scharff, Bettina Beteiligungsrechte von Arbeitnehmervertretungen bei Umstrukturierungen auf Unternehmens- und Betriebsebene, BB 2016, 437; Willmer, Christian/Fuchs, Simone/Berner, Hans-Joachim Der Widerspruch des Arbeitnehmers nach § 613a VI BGB als Sanierungsinstrument – Die Widerspruchslösung, NZI 2015, 263; Zeising, Patrick/Vogt, Volker Store-in-Store-Konzepte: Eine arbeitsrechtliche Bewertung, BB 2011, 2165.

      1. Kapitel Unternehmensumstrukturierungen und ihre Erscheinungsformen › A. Motive für sowie Ziele von Unternehmensumstrukturierungen und -übertragungen

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der Erleichterung einer Veräußerung (Bsp.: Konzentration auf das Kerngeschäft) bzw. Stilllegung (Ziel: Personalabbau, Motiv: Kostensenkung) bestimmter Unternehmen oder Unternehmensteile,

      werden in der Praxis durchaus häufig auch spezifisch arbeitsrechtlich motivierte Ziele verfolgt. Diese reichen von

einer Effizienzsteigerung durch Veränderung der organisatorischen Abläufe zur Erzielung von Synergieeffekten (Motiv: Wettbewerbsfähigkeit steigern oder erhalten),
bis hin zur Vereinheitlichung oder Veränderung von Arbeitsbedingungen (Leistungsverdichtung, Kostenreduktion).

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      So vielgestaltig die Motive und Ziele von Unternehmensumstrukturierungen bzw. -übertragungen sind, so zahlreich sind auch die Gestaltungsmöglichkeiten, die zur Erreichung entsprechender Ziele zur Verfügung stehen.

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      Angesichts der komplexen Motivations- und Interessenlage, die hier lediglich nur schemenhaft skizziert werden können, erschließt sich schnell, dass eine Einheitslösung ebenso wenig existiert wie eine in aller Regel vorteilhafte Lösung. Maßgeblich für die Wahl des richtigen Gestaltungsmodells sind vielmehr der rechtliche und tatsächliche Rahmen sowie die Interessenlage im konkreten Fall.

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      Anmerkungen

       [1]

      Vgl. zur wirtschaftlichen Entwicklung und ihrer Auswirkung auf Umstrukturierungstrends (allerdings bisweilen etwas polemisch) Beseler/Düwell/Göttling/Düwell S. 329 ff.; vgl. zu Motiven für Umstrukturierungen ferner Sieg/Maschmann Rn. A 4 ff.

       [2]

      Auf kartellrechtliche Vorgaben weist zu Recht WHSS/Willemsen Rn. B 138 f. hin.

       [3]

      Vgl. zu gesellschafts- und arbeitsrechtlichen Umstrukturierungen zur Compliance mit Unbundlingvorgaben in der Energiewirtschaft Mückl Arbeitsrecht der Energiewirtschaft, Kap. 2 Rn. 56 ff., 245 ff.

       [4]

      Goldenbaum/Strunk DStR 1995, 1773; Arens/Düwell/Wichert/Arens/Düwell § 4 Rn. 3; WHSS/Willemsen Rn. B. 134 ff.

       [5]

      Vgl. zu einer beispielhaften Aufzählung von Schwellenwerten, die zu vermeiden Motivation einer Umstrukturierung sein kann z.B. Arens/Düwell/Wichert/Arens/Düwell § 4 Rn. 3 sowie Pulte BB 2005, 549.

       [6]

      Vgl. zu einem Überblick über Aspekte, die bei der Planung einer Umstrukturierung beachtet werden müssen, z.B. Bauer/Haußmann/Krieger Teil 1 B. Rn. 1 ff.

      1. Kapitel Unternehmensumstrukturierungen und ihre Erscheinungsformen › B. Rein gesellschaftsrechtliche Maßnahmen

      1. Kapitel Unternehmensumstrukturierungen und ihre ErscheinungsformenB. Rein gesellschaftsrechtliche Maßnahmen › I. Zielsetzung: Minimierung arbeitsrechtlicher Einflussnahme auf die Umstrukturierung

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      Bei rein gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen bestehen in der Regel die geringsten Beteiligungs- und Einwirkungsrechte der Arbeitnehmerseite.

1. Share Deal: Beschränkung des arbeitsrechtlichen Einflusses auf bloße Informationsrechte

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