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       B.Grundtatbestand des Vorsteuerabzugs (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr 1 UStG)

       I.Gesetzlich geschuldete Steuer

       II.Leistungsbezug durch Unternehmer

       III.Zuordnung zum Unternehmen

       1.Einheitliche Nutzung

       2.Gemischte Nutzung

       a)Erwerb eines einheitlichen Gegenstandes

       b)Unternehmerische Mindestnutzung (§ 15 Abs. 1 S. 2 UStG)

       c)Teilbare Liefergegenstände und sonstige Leistungen

       3.Gebrauchsaufwendungen

       a)Teilbare Liefergegenstände und sonstige Leistungen

       b)Einheitliche Gegenstände

       IV.Besitz einer Rechnung

       C.Darlegungs- und Beweislast/Schätzung

       D.Vertrauensschutz

       E.Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs

       F.Ausschluss des Vorsteuerabzuges (§ 15 Abs. 2, 3 UStG)

       I.Steuerfreie und ähnliche Ausgangsumsätze (§ 15 Abs. 2, 3, 4 UStG)

       1.Steuerbare, aber steuerfreie Ausgangsumsätze

       2.Nicht steuerbare Ausgangsumsätze, die als inländische Umsätze steuerfrei wären

       3.Mehrfachbefreiung

       4.Gemischte Verwendung (§ 15 Abs. 4 UStG)

       5.Sofortabzug

       II.Nicht abziehbare Betriebsausgaben (§§ 15 Abs. 1a UStG)

       III.Gemischt genutzte Grundstücke (§§ 15 Abs. 1b UStG)

       § 14 Berichtigung des Vorsteuerabzuges (§ 15a UStG)

       A.Einleitung

       B.Leistungsbezug für das Unternehmen

       C.Überblick über wichtige Einzeltatbestände des § 15a UStG

       D.Vorsteuerberichtigung bei Investitionsgütern (§ 15a Abs. 1 UStG)

       I.Investitionsgüter

       II.Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse

       III.Berichtigungszeitraum

       E.Vorsteuerabzug bei Wirtschafsgütern, die keine Investitionsgüter sind (§ 15a Abs. 2 UStG)

       F.Nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten (§ 15a Abs. 6 UStG)

       G.Gegenstandsbezogene Aufwendungen (§ 15a Abs. 3 UStG)

       H. Скачать книгу