ТОП просматриваемых книг сайта:
Klausurenkurs im Europäischen und Internationalen Wirtschaftsrecht. Christoph Herrmann
Читать онлайн.Название Klausurenkurs im Europäischen und Internationalen Wirtschaftsrecht
Год выпуска 0
isbn 9783811484481
Автор произведения Christoph Herrmann
Серия Schwerpunkte Klausurenkurs
Издательство Bookwire
Appellate Body Report, Turkey – Textiles, WT/DS34/AB/R, Rn. 48.
Appellate Body Report, Turkey – Textiles, WT/DS34/AB/R, Rn. 49.
Appellate Body Report, Turkey – Textiles, WT/DS34/AB/R, Rn. 48. Die Entscheidung betraf zwar die Errichtung einer Zollunion, aber der Gedanke kann angesichts des identischen Wortlauts in Art. XXIV:5 GATT auch auf FTAs angewendet werden.
Vgl. hierzu auch Herrmann, Bilaterale und regionale Handelsabkommen als Herausforderung des multilateralen Handelssystems (WTO), in: Ehlers/Wolfgang/Schröder (Hrsg.), Rechtsfragen internationaler Investitionen, 2009, S. 227 f.
Krajewski, Wirtschaftsvölkerrecht, 4. Auflage 2017, Rn. 568 und Rn. 642 f.
Krajewski, Wirtschaftsvölkerrecht, 4. Auflage 2017, Rn. 538.
Gerichtshof, Rs. C-181/73, ECLI:EU:C:1974:41, Rn. 2/6 – Haegemann/Belgien.
Gerichtshof, Rs. C-6/64, ECLI:EU:C:1964:66, S. 1269 – Costa/E.N.E.L.
Siehe etwa AES Summit Generation Limited and AES-Tisza Erömü Kft.vs. Ungarn, ICSID Case No. ARB/08/22, Award vom 23. September 2010, Rn. 7.6.6; vgl. auch Tietje, Bilaterale Investitionsschutzverträge zwischen EU-Mitgliedstaaten (Intra-EU-BITs) als Herausforderung im Mehrebenensystem, in: Beträge zum Transnationalen Wirtschaftsrecht, Heft 104, Januar 2011, S. 9.
Siehe hierzu Miller,
Hinweise zu Recherchemöglichkeiten
63
Die Recherche zu Themen des Europäischen und Internationalen Wirtschaftsrechts verlangt aufgrund des internationalen Kontextes neben der gängigen Lehrbuchliteratur, einschlägigen Kommentierungen etwa zu EUV/AEUV oder anderweitiger Sekundärliteratur die Heranziehung weiterer Informations- und Recherchequellen, wobei insbesondere die Entscheidungssammlungen bzw. -übersichten, die von den jeweiligen supra- und internationalen Organisationen, insbesondere der Europäischen Union sowie der Welthandelsorganisation (WTO), zu Verfügung gestellt werden, Beachtung finden.
So ist mit Blick auf die Informationsquellen und Rechercheinstrumente der Union vor allem die für die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (GHEU) erstellte Datenbank CURIA (CVRIA) relevant, die u.a. sämtliche Urteile, Gutachten und Beschlüsse der Unionsgerichte sowie die Schlussanträge der Generalanwälte jeweils im Volltext und grundsätzlich in den geltenden Amtssprachen der Mitgliedstaaten beinhaltet. Geordnet sind die Dokumente anhand des im Rahmen des sogenannten Europäischen Justizportals (E-Justice) eingeführten Europäischen Rechtsprechungs-Identifikators (englisch: European Case Law Identifier [ECLI]), der wie folgt aufgebaut ist: ECLI:[Ländercode[1]]:[Gerichtscode[2]]:[Entscheidungsjahr]:[einmalige Kennung].[3] Bei der Zitation von GHEU-Rechtsprechung ist regelmäßig zudem das Aktenzeichen der jeweiligen Rechtssache angegeben, z.B. C-26/62 (van Gend & Loos). Die Einführung des ECLI-Ordnungssystems ist grundsätzlich den EU-Mitgliedstaaten freigestellt, wobei etwa die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) mittlerweile ebenfalls in das System eingepflegt sind, siehe beispielsweise ECLI:DE:BVerfG:2014:rs20140114.2bvr272813 (OMT-Verfahren).
Für die Verwaltung der ECLI-Website sowie die ECLI-Schnittstellensuche ist die Europäische Kommission zuständig. Zugang zur CURIA-Datenbank ist im Übrigen auch über die entsprechende Smartphone-Applikation möglich.
Darüber hinaus besteht Zugang zu den Rechtsvorschriften der Union über die EUR-Lex-Datenbank der Union, die einen digitalen Zugriff auf das Amtsblatt der Europäischen Union bereitstellt. Zum Erlernen der Bedienung von EUR-Lex kann auf die praktischen Tipps im Rahmen des darin enthaltenen E-Learning-Moduls zurückgegriffen werden.
Mit Blick auf die Informationsquellen und Rechercheinstrumente der WTO stellt deren Website selbst bereits ein weitreichendes Informationsportal dar. Unter der Rubrik „documents, data und resources“ sind in umfassendem Maße Statistiken, volkswirtschaftliche Analysen, WTO-rechtliche Publikationen, Podcasts und Videos bereitgestellt. Zudem sind sämtliche Rechtsvorschriften der WTO online verfügbar.
Unter der Rubrik „WTO trade topics“ finden sich darüber hinaus die relevanten Dokumente zu sämtlichen bisher eingeleiteten WTO-Streitbeilegungsverfahren (insgesamt 561; Stand: 16.8.2018), die nach verschiedenen Kategorien geordnet, etwa chronologisch oder thematisch angezeigt werden können. Zu jedem Verfahren hat die WTO eine Übersicht der „Key facts“ sowie eine einseitige Zusammenfassung der „Key findings“ der Streitbeilegungsorgane erstellt. Zudem sind sowohl der jeweilige „Request for Consultations“ als auch der jeweilige Panel Report sowie im Falle einer Revision der Appellate Body Report online einsehbar.
Schließlich besteht mit dem sogenannten WTO Analytical Index[4] ein Handbuch für die Auslegung und Anwendung des WTO-Rechts, das zu den Vorschriften der einzelnen WTO-Abkommen die auszugsweise Darlegung einschlägiger und relevanter Rechtsprechung der WTO-Streitbeilegungsorgane enthält.
Anmerkungen
Etwa „EU“ für Europäische Union.
„C“ für den Gerichtshof; „T“ seit 1989 für das Gericht; „F“ seit 2005 für die Fachgerichte.
Vgl. die Schlussfolgerungen des Rates mit einem Aufruf zu Einführung des European Case Law Identifier (ECLI) und eines Mindestbestands von einheitlichen Metadaten für die Rechtsprechung, ABl. 2011/C 127/01.
Auch in physischer Form als „WTO Analytical Index: Guide to WTO Law and Practive“ derzeit in 3. Auflage erhältlich.
2. Teil Klausurfälle
64
„Herzstück“ des Klausurenkurses sind die 16 Klausurfälle, die teilweise auf Leitentscheidungen bzw. aktueller Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (GHEU) sowie auf Reports von WTO-Panels bzw. des Appellate Body beruhen. Insgesamt weisen die Fälle 2 bis 13 einen Schwerpunkt im „Europäischen Wirtschaftsrecht“ auf, während der Fokus der Fälle 14 bis 16 eher auf dem „Internationalen Wirtschaftsrecht“ liegt.
Für die Bearbeitung der 16 Falleinheiten bietet