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Gesellschaftsrecht II. Recht der Kapitalgesellschaften. Ulrich Wackerbarth
Читать онлайн.Название Gesellschaftsrecht II. Recht der Kapitalgesellschaften
Год выпуска 0
isbn 9783811495883
Автор произведения Ulrich Wackerbarth
Серия Schwerpunktbereich
Издательство Bookwire
c)Was ohne kapitalmarktrechtlichen Schutz der Anleger geschähe
3.Die Beteiligung an der Kontrollprämie durch das WpÜG
a)Die Angebotspflicht nach § 35 WpÜG
b)Die Preisregel für das Angebot, § 31 WpÜG
c)Die Funktion der Vorerwerbsregel
4.Zur Notwendigkeit eines Schutzes vor feindlichen Übernahmen
5.Schutz der Aktionäre vor einem feindlichen Übernahmeangebot
a)Vorfeldschutz beim Aufbau der Beteiligung durch Insiderhandelsverbot und Beteiligungstransparenz
b)Gleichbehandlung und Information bei der Übernahme selbst
c)Verhinderungsverbot, § 33 WpÜG
d)Zweifel an der Funktionsfähigkeit des gesetzlichen Schutzes
6.Übernahmerecht und Minderheitenschutz (Verhältnis zum Konzernrecht)
a)Notwendigkeit eines Minderheitenschutzes auch nach der Übernahme
b)Minderheitenschutz und Angebotspflicht
V.Aktienrechtliche Sonderregeln für Börsengesellschaften
VI.Das Ende der Börsennotierung
1.Der Widerruf der Zulassung als Grundlagengeschäft
b)Die Entwicklung der Rechtsprechung von Macrotron zu Frosta
c)Zuständigkeit der Hauptversammlung?
2.Delisting-Angebot nach den Vorschriften des WpÜG
a)Vermögensschutz der Anleger durch Wertpapier-Erwerbsangebot
b) Besonderheiten des Delisting-Erwerbsangebots
3.Downlisting
§ 16Die Corporate Governance von Börsengesellschaften
I.Der Begriff der Corporate Governance
1.USA: Schutz vor Managermacht
2.Deutscher Ansatz
b)Deutscher Corporate Governance Kodex
3.Die Funktion des Hauptaktionärs
II.Rechtscharakter und Inhalt des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK)
1.Der DCGK als „soft law“ und die Zuständigkeit für seinen Erlass
2.Die Unterscheidung zwischen Empfehlungen und Anregungen
3.Wesentlicher Inhalt des DCGK
III.Die jährliche Entsprechenserklärung nach § 161 AktG
1.Zweck und Funktionsweise (Comply or Explain)
2.Zuständigkeit („Vorstand und Aufsichtsrat“)