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aussagt, sie habe sich zu der Zeit, zu der sie angeblich zu einem Hexenritt ausgefahren sei, in seinen Armen befunden. Der Bischof belehrte ihn darüber, dass ein Dämon die Gestalt seiner Frau angenommen habe; er solle nicht glauben, seine Wahrnehmung sei der Täuschung Satans gewachsen.

      Obgleich die Manie im späten 16. und im 17. Jahrhundert ihren Höhepunkt erreichte, hatte es schon im 14. Jahrhundert in Frankreich zahlreiche Hexenprozesse gegeben, so dass man das Phänomen zeitlich nicht zu sehr einschränken sollte. Auch ist es nicht auf unseren Kulturkreis beschränkt; Irenäus Eibl-Eibesfeldt berichtet von den neuguineischen Eipo, die auf sehr ähnliche Weise Hexen ausfindig machen und töten.

      Die Zeittafel des Hexenwahns:

      391: Das Christentum wird zur offiziellen Staatsreligion des römischen Reiches unter Kaiser Theodosius. Heidnische Kulte und abweichende Glaubenslehren wurden blutig verfolgt.

      785: Es gilt die „Heilige Synode von Paderborn“. Diese besagt, dass derjenige, der vom Teufel verleitet nach heidnischem Glauben behauptet, dass es Hexen gibt, mit dem Tode bestraft wird.

      Bis 11. Jahrhundert: Die Todesstrafe ist für „Zaubereisünden“ noch nicht vorgesehen. Zauberei und Ketzerei werden meist mit Kirchenbußen belegt. Karl der Große verbietet den Sachsen die Hexenverbrennung.

      1000-1200: Aufkommen und große Verbreitung von häretischen Sekten in europäischen Ländern; jene stellen den Alleinvertretungsanspruch der Kirche in Frage. Dieses zwingt die Kirche, ihre Haltung gegenüber dem Hexenglauben zu ändern und seine Existenz einzugestehen.

      Um 1150: Verbrennung wird die übliche Strafe für Ketzer

      1184: „Geburtsjahr“ der Inquisition.

      13. Jahrhundert: Gleichsetzung von Ketzerei mit der Hexerei.

      1227: Papst Gregor IX richtet Inquisitionsgerichte ein, die Franziskaner und vor allem die Dominikaner werden durch ihn beauftragt, die Inquisition durchzuführen.

      1252: Papst Innozenz IV lässt die Folter zur Wahrheitsfindung zu.

      1264: Die erste Hexenverurteilung findet statt.

      1346: Ausbreitung der Pest in Europa.

      Um 1350: Vermischung der meisten Elemente des Zauberwahns mit der Ketzervorstellung; der Hexenbegriff des 15. Jhs. bildet sich.

      Bis 1450: Im Zusammenhang mit weiteren wissenschaftlichen Begründungen für den Dämonenglauben wird ein besonderer Verbrechensbegriff, die „Hexerei“ , entwickelt. Die Hexenverfolgungen beginnen.

      1456: Durch die Erfindung des Buchdrucks und der damit zusammenhängenden Verbreitung von Schriften gegen Ketzer und Hexen verschärfen sich die Verfolgungen.

      1459: „Fortalicium fidei“ erscheint, ein Grundlagenwerk von Alphonso de Spina gegen Ketzer, Juden und andere Nichtchristen > religiöser Fanatismus der Inquisitoren; Übergang von Ketzer- zum Hexenprozess unter Hinzufügung des Denunziationsprinzips.

      1478: Inquisitionsgerichte werden in Spanien eingeführt.

      1480: Beginn der systematischen Verfolgung von Hexen.

      1484: „Summis desiderantes“: Ketzer/ Hexenbulle des Papst Innozenz VIII. Diese entsteht auf Wunsch von Heinrich Institoris und Jakob Sprenger. Durch diese Bulle konnte nun mit päpstlicher Autorität jeder Widerstand und Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Prozesse und Hinrichtungen im Keim erstickt werden.

      1487: „Malleus Maleficarum“ (maleficarum, grammatikalisch weibliche Form Unholdin) Hexenhammer von Heinrich Institoris und Jakob Sprenger erscheint. Dieses Werk betrachtet die Frau als Hauptfeindin der Kirche, schreibt hauptsächlich dem weibl. Ge-schlecht das Zauberdelikt zu und befürwortet den Gebrauch der Folter. Durch seine genauen Anweisungen für die Prozessführung wurde es zum Strafkodex der Gerichtspraxis in Mitteleleuropa bis ins 17. Jahrhundert bei Richtern aller Konfessionen.

      16. und 17 Jahrhundert: Verfolgung besonders von Frauen, aber auch Männern und Kindern. Die Motive und hinter den Vorwürfen des Hexenunwesens lassen sich immer weniger rational erfassen, sie können nur noch als frauenfeindlich und menschenverachtend gelten. Hexenprozesse (das Todesurteil steht im Voraus fest) sind die Folge.

      1515 – 1588: Johannes Weyer, Arzt und Literat, veröffentlicht 1563 sein bekanntes Werk „De praegistigus daemonum et incantationibus ac veneficus“ (die Wunder der Dämonen, Beschwörungen und Vergiftung). Er tritt als Gegner der Hexenprozesse auf, verlangt die sofortige Freisprechung der Angeklagten und besteht darauf, dass sie zumindest nicht gefoltert und getötet werden, da es sich seiner Meinung nach hier um alte, melancholische Frauen handele, die mutlos, schüchtern und geistig so verwirrt seien, dass sie glaubten, Dinge vollbringen zu können, die in Wirklichkeit unmöglich seien. Durch Folter erpresste Geständnisse seien schreckliche Fehler.

      1532: „Die peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karl V“, kurz Carolina, schafft die gesetzliche Grundlage für die massenhafte Durchführung von Hexenprozessen in Deutschland zwischen 1580 und 1680.

      1538 - 1599: Reginald Scott, „Deconverte de la Sorcellerie“. Auch dieser Arzt vertritt eine ähnliche Meinung wie Johannes Weyer. Für ihn sind diese Frauen bedauernswerte an Melancholie leidende Kranke, die sich etwas einbilden und vor Gericht gestehen, Hexen zu sein. Nach und nach bahnen sich diese Gedanken einzelner Ärzte, die den Mut hatten, gegen den Strom zu schwimmen, ihren Weg und bleiben nicht ohne Einfluss.

      1540/42: Paul III richtet das Heilige Offizium in Rom ein und die Inquisition wird in fast allen christlichen Staaten eingeführt.

      1585: Der Erzbischof von Trier lässt so viele Frauen als „Hexen“ verbrennen, dass in zwei Dörfern jeweils nur noch zwei Frauen übrigbleiben.

      1596: Der Bischof von Gent lässt in weniger als sechs Wochen mehr als 600 Personen den Feuertod sterben.

      Ende 16 Jahrhundert: Ausbreitung der Kultur und Zivilisation der Renaissance von Italien über ganz Europa, die kritische Vernunft erlangt wieder Bedeutung; Niedergang der Inquisitionsgerichte.

      1610: Letzte Hinrichtung in Holland

      1630: Der Bischof von Würzburg lässt 1200 Männer und Frauen verbrennen. Der Erzbischof von Bamberg lässt 600 Frauen und etliche Männer verbrennen.

      1631: Friedrich von Spee, Jesuitenpater, begleitet während der Prozesse die Hexen seelsorgerisch und wird zu einem überzeugten Gegner der Verfolgung; Herausgabe seiner Erkenntnisse in dem Buch "Cautio Criminalis", allerdings aus Sicherheitsgründen nicht unter eigenem Namen.

      1676: Der Erzbischof von Salzburg lässt 97 Frauen wegen Anstiftung einer Viehseuche verbrennen.

      1684: Letzte Hinrichtung in England

      1745: Letzte Hinrichtung in Frankreich

      1775: Letzte Hinrichtung in Deutschland, im Stift Kempten wird wegen erwiesener Teufelsbuhlschaft eine Hexe hingerichtet, die Letzte auf deutschem Boden.

      1782: Letzte Hinrichtung in der Schweiz

      1790 – 92: Llorente, Sekretär der Inquisition von Madrid, schreibt die „Geschichte der Inquisition“ und gibt die Zahl der Todesopfer mit 30.000 an.

      1792: Letzte Hinrichtung in Polen.

      Berühmte „Hexen“-Prozesse waren zum Beispiel die SCHONGAUER PROZESSE 1589 und der PAPPENHEIMER PROZESS 1600. Ein weiterer Prozess soll jetzt unsere Aufmerksamkeit gewidmet sein. Vielleicht sollt in dieser Sache auch noch der Dominikanermönch Johannes Tetzel (1465 bis 1519) erwähnt werden. „Sobald das Geld im Kasten klingt, die Seele in den Himmel springt.“

      Tetzel trat 1489 in das Dominikanerkloster St. Pauli ein. Ab 1504 betrieb er Ablasshandel: Den Gläubigen wurde gegen Zahlung eines Geldbetrages die Vergebung ihrer Sünden zugesagt. Bis zum Ende des 15. Jahrhunderts war dies streng geregelt gewesen, nur bestimmte Sünden konnten durch Geld und keinesfalls ohne tätige Reue erlassen werden. Als Rom jedoch immer mehr Geld für den Bau des Petersdomes benötigte, wurden diese Regeln nach und nach gelockert; schließlich konnte man auch Ablässe für Verstorbene

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