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Rentenplaner für Dummies. Helmut Achatz
Читать онлайн.Название Rentenplaner für Dummies
Год выпуска 0
isbn 9783527837519
Автор произведения Helmut Achatz
Жанр Личные финансы
Издательство John Wiley & Sons Limited
2 Sie können den Antrag direkt bei Ihrem Rentenversicherungsträger stellen. Die Adresse entnehmen Sie dem Anschreiben Ihrer Renteninformation.
3 Sie können auch bei der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 anrufen und den Antrag bestellen.
4 Den Antrag bekommen Sie auch bei den Auskunfts- und Beratungsstellen und den Versichertenberatern und Versichertenältesten, die auch beim Ausfüllen des Antrags helfen.
Ist einem Versicherungsverlauf ein Antrag auf Kontenklärung beigefügt, bestehen in der Regel Lücken im Versicherungskonto oder Unstimmigkeiten. Daher empfiehlt es sich, den Antrag zeitnah auszufüllen, um das Rentenkonto zu vervollständigen.
Einen Antrag auf Kontenklärung bekommen Sie immer dann, wenn es Lücken im Versicherungskonto oder Unstimmigkeiten gibt. Reagieren Sie umgehend und klären Sie die Unstimmigkeiten auf.
Sind Lücken vorhanden, kann es meist etwas länger dauern, bis die Deutsche Rentenversicherung Ihre im Antrag auf Kontenklärung gemachten Angaben überprüft hat. Die Deutsche Rentenversicherung hilft Ihnen auch mit Tipps, wenn es darum geht, fehlende Belege zu beschaffen.
Es lohnt sich, alle Zeiten lückenlos zu belegen, denn das kann Ihre spätere Rente erhöhen.
Hochschulausbildung bringt leider keine Rentenpunkte. Es ist aber wichtig, dass sie im Versicherungsverlauf als Anrechnungszeit enthalten ist. Es werden maximal acht Schul- und Studienjahre anerkannt.
Für Schul- und Studienzeiten können Sie bis zum 45. Lebensjahr freiwillig Rentenbeiträge nachzahlen.
Je früher Sie Ihr Versicherungskonto klären, desto einfacher ist es, fehlende Nachweise zu beschaffen.
Für die Rente gibt es bestimmte Versicherungsjahre als Voraussetzung für den Bezug der Rente – die sogenannten Wartezeiten:
fünf, 15 und 20 Jahre
35 Jahre
45 Jahre
Die Wartezeiten sind wichtig für:
Rente wegen Erwerbsminderung
Regelaltersrente
Rente wegen Todes
Rente für langjährig Versicherte
Rente für besonders langjährig Versicherte
Schwerbehinderte Menschen
Neben den Wartezeiten ist auch wichtig, dass die persönlichen und die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und ein Rentenantrag gestellt wird (siehe Kapitel 2 »Kündigen, sich kündigen lassen oder Aufhebungsvertrag?«).
Die Pensionsansprüche klären
Sie haben als Rentner zeitweise für eine Behörde gearbeitet – oder Ihre Ehegattin oder Ihr Ehegatte war Beamtin oder Beamter und ist verstorben, sodass Sie Versorgungsbezüge als Witwer oder Witwe bekommen? Somit haben Sie Anspruch auf eine Pension.
Beamte sind fein raus
Anspruch auf eine Beamtenpension haben:
Beamte
Richter und Soldaten
Pfarrer und andere Kirchenbeamte
Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen
Witwen, Witwer und Waisen von den genannten Personenkreisen
Der Anspruch auf Beamtenpension ist gesetzlich geregelt.
Das Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) regelt die Versorgung von Beamten, Richtern und Soldaten im Bund und in den Ländern, die keine eigenen Regelungen eingeführt haben. Es regelt auch das Witwen- und Witwer- sowie das Waisengeld. Das Beamtenversorgungsgesetz regelt auch die Versorgungsbezüge von Beamten der früheren Deutschen Bundespost und der Postnachfolgeunternehmen.
Wer eine Pension bekommt
Wann bekommen Sie eine Beamtenpension? Die Voraussetzungen:
Sie haben die gesetzliche Altersgrenze von 65 Jahren erreicht,
Sie haben die besondere Altersgrenze von 60 Jahren erreicht (Justiz, Polizei, Feuerwehr),
Sie beantragen ab dem 63. Lebensjahr den Ruhestand,
Sie beantragen mit einer Schwerbehinderung ab dem 60. Lebensjahr den Ruhestand,
Sie werden wegen festgestellter dauernder Dienstunfähigkeit ohne grobes Verschulden (schwere Krankheit) in den Ruhestand versetzt,
Sie werden in den einstweiligen Ruhestand versetzt,
Sie können mindestens fünf Dienstjahre vorweisen,
Ihre Ehegattin oder Ihr Ehegatte war verbeamtet und ist verstorben.
Wie hoch ist die Beamtenpension?
Die Rente für Beamte richtet sich nach den Gesetzesvorschriften des Beamtenversorgungsgesetzes.
Grundlage für die Besoldung von Beamten und die Pension ist das Grundgesetz Artikel 33. »Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln.« Die »hergebrachten Grundsätze« sehen das Alimentationsprinzip vor, das heißt, der »Dienstherr ist verpflichtet, Beamte sowie ihre Familien lebenslang angemessen zu alimentieren und ihnen nach ihrem Dienstrang, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren«, hat beispielsweise das Bundesverfassungsgericht am 17. November 2015 (2 BvL 19/09, 2 BvL 20/14, 2 BvL 5/13, 2 BvL 20/09) definiert. »Bei der praktischen Umsetzung besitzt der Gesetzgeber einen weiten Entscheidungsspielraum.«
Bei der Beamtenversorgung kommt es darauf an, ob Sie Bundes- oder Landesbeamter waren oder beispielsweise bei der Deutschen Bundespost gearbeitet haben, denn jedes Bundesland und jede Bundesanstalt hat eigene Pensionsvorschriften und ein eigenes Versorgungsgesetz.
Pensionsniveau
Auch das Pensionsniveau regelt ein Gesetz: § 54 des Beamtenversorgungsgesetzes. Beamte bekommen maximal 71,75 Prozent des Bruttogehalts, das sich »aus der Endstufe der Besoldungsgruppe … ergibt«. Diese 71,75 Prozent erreicht, wer als Beamter 40 Jahre in Vollzeit gearbeitet hat. Das ist anders als bei Rentnern, deren Rente richtet