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Beiträge für Kfz-Versicherungen Sonstige Versicherungen Spenden Tilgung und Zinsen für Kredite Ausgaben für die Bildung von Sachvermögen (Immobilien, Aktien, Gold) Ausgaben für die Bildung von Geldvermögen (Tages-, Festgeld, Sparbuch) Summe andere Ausgaben Summe Gesamtausgaben

       Reicht das Geld im Alter?

      Jetzt vergleichen Sie die Einnahmen heute und in der Rente sowie die Ausgaben heute und in der Rente – und Sie bekommen ein Gefühl dafür, ob Sie mit Ihren Einnahmen auskommen. Idealerweise sollten die Einnahmen höher sein als die Ausgaben – schlecht, wenn es anders ist. Dann müssen Sie an der einen oder anderen Stellschraube drehen. Lesen Sie mehr in Kapitel 3 »An der Rentenschraube drehen« und in Kapitel 5 »Weniger ausgeben, günstiger leben« sowie in Kapitel 6 »Etwas dazuverdienen«.

Stellen Sie die Summe der Gesamteinnahmen und die Summe der Gesamtausgaben gegenüber. Füllen Sie dazu die Tabelle 1.3 aus. Geben Sie heute schon mehr aus, als Sie einnehmen? Wie sieht das Verhältnis Einnahmen zu Ausgaben in der Rente aus? Haben Sie eine Versorgungslücke? Lesen Sie mehr in Teil II »Die Versorgungslücke schließen: wenn's nicht reicht«.

Einnahmen Ausgaben
Heute
Differenz
Im Ruhestand
Differenz
Versorgungslücke

      Der größte Posten in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist bei den meisten Rentnern die gesetzliche Rente. Deswegen ist es wichtig, dass Sie sich intensiv mit der gesetzlichen Rente beschäftigen.

      

Bitte bewahren Sie Renteninformation und Rentenauskunft sorgfältig auf. Bei Unstimmigkeiten in puncto Versicherungsverlauf fragen Sie bei der Rentenversicherung nach.

      Was ist der Unterschied zwischen Renteninformation und Rentenauskunft?

       Die Renteninformation: Seit 2002 verschickt die Deutsche Rentenversicherung an ihre Versicherten jährlich eine Renteninformation. Darin sind die jeweilig erworbenen Rentenansprüche aufgeführt. Die Renteninformation ist knapp und informiert überdie Höhe der Rente wegen voller Erwerbsminderung,eine Prognose der zu erwartenden Regelaltersrente unddie bisherige Rentenanwartschaft,ferner über die gezahlten Rentenbeiträgeund Entgeltpunkte.

       Die Rentenauskunft: Ab dem 55. Lebensjahr bekommen Sie alle drei Jahre eine Rentenauskunft. Sie enthältdie Höhe der Rente wegen voller Erwerbsminderung,eine Prognose der Regelaltersrente,den Versicherungsverlauf,die Darstellung der Ermittlung Ihrer erwirtschafteten persönlichen Entgeltpunkte,wie hoch bei Tod die Witwen- oder Witwerrente ausfallen würde,den Ausgleichsbeitrag (auf Antrag), der notwendig wäre, bei Rente mit 63 die Abschläge auszugleichen,Hinweise über Rentenantragstellung und Rentenbeginn,die Höhe der Zuzahlung für Kranken- und Pflegeversicherungsowie einen Hinweis auf private Altersvorsorge.

      

Spätestens jetzt sollten Sie kontrollieren, ob alle Versicherungszeiten berücksichtigt worden sind. Reichen Sie fehlende Lohnunterlagen nach oder liefern Sie der Deutschen Rentenversicherung Schulnachweise.

      

Renteninformation und Rentenauskunft sind im Sozialgesetzbuch VI geregelt – und zwar in § 109. In dem Gesetz steht auch, dass die Renteninformation durch die Rentenauskunft ersetzt wird, ferner, was genau drinstehen muss.

      Die Rentenauskunft enthält darüber hinaus eine Prognose, wie hoch die Rente bei einer jährlichen Anpassung von zwei Prozent ausfallen würde. Das ist aber nur eine Prognose, denn wie die Vergangenheit gezeigt hat, sind in einigen Jahren die Rentenerhöhungen ausgefallen, so beispielsweise 2021 für West-Rentner, während es für Ost-Rentner eine minimale Erhöhung gab.

      

Tragen Sie den Wert für die gesetzliche Rente sowie die Zuzahlung für Kranken- und Pflegeversicherung in Tabelle 1.1 bei den Einnahmen ein.

      Das Rentenkonto klären

      Die Deutsche Rentenversicherung führt für jeden Versicherten ein Versicherungskonto, in dem alle Versicherungszeiten vermerkt sind, darunter neben den Beitragszeiten auch Schul-, Arbeitslosigkeits-, Krankheits- und Kindererziehungszeiten.

      Ab Ihrem vollendeten 50. Lebensjahr kann es sein, dass die Deutsche Rentenversicherung auf Sie zukommt und Sie darauf aufmerksam macht, dass es in Ihrem Versicherungsverlauf Lücken oder ungeklärte Zeiten gibt. Falls Sie ungeklärte Zeiten haben, liegt ein Antrag auf Kontenklärung bei.

      Sie können aber auch jederzeit selbst einen Antrag auf Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen. Dafür gibt es vier Wege:

      1 Laden Sie den »Antrag auf

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