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die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.2009. Die Familienministerin Ursula von den Leyen (darauf hin „Zensursula“ genannt) meinte damit gegen Kinderpornographie vorzugehen. [56] Das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA (Bundskriminalamt) indizieren und von den Providern sperren zu lassen, ist nach Meinung vieler Fachleute undurchsichtig und unkontrollierbar, da die Sperrlisten weder einsehbar noch eindeutige Kriterien festgelegt sind. Es könnte damit das Grundrecht auf Informationsfreiheit gefährden. Die Zensurgegner ließen daraufhin eine Todesanzeige für den entsprechenden Grundgesetzartikel („Zensur findet nicht statt“) als Plakat drucken. Eine Petition an den Bundestag gegen diesen Gesetzesentwurf äußerte, das Ziel, Kinder zu schützen, werde nicht in Frage gestellt, nur sei die dafür vorgesehene Maßnahme denkbar ungeeignet: „Die Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische Unversehrtheit mißbrauchter Kinder.“ [57] Die tatsächlichen Täter würden von der Sperrung kaum betroffen; außerdem seien gesperrte Seiten nicht gelöscht, sondern blieben weiterhin erhältlich. Nach den empörten Reaktionen erklärte die Ministerin, sie wolle das Telemediengesetz „nachbessern“; der mangelhafte Entwurf hat sich allerdings kaum geändert. [58] Trotz aller Proteste und monatelanger Debatten hat der Bundespräsident Horst Köhler das umstrittene Internet-Sperrgesetz unterschrieben. [59]

      Sind die Befürworter solcher Maßnahmen wirklich davon überzeugt, daß man durch Eintrittsverbote in Videotheken oder Internetcafés, Verbote von Kriegsspielen oder Internetsperren Gewalt und Verbrechen verhindert? Seit Urzeiten verüben Menschen Grausamkeiten aller Art, ohne sich von Fernsehkrimis, Horrors oder Kriegsfilmen zu inspirieren. Und es gibt viele Millionen Menschen, die sich Filme mit Gewaltinhalten ansehen und Kampfspiele spielen, ohne je selbst gewalttätig zu werden. In manchen Ländern, wo die westliche Film- und Spielproduktion, einschließlich ihrer unerwünschten Auswüchse, wie Pornographie und Horror, oder die vermeintliche Kriegsverherrlichung durch allzu realistische Kampfspiele verboten ist, werden Kinder zu Soldaten oder Terroristen angeworben. Und es gibt Grausamkeiten, Folter und Massenmorde, die im Namen einer angeblich höheren Moral geschehen. Dagegen zeigt sich die westliche liberale Gesellschaft trotz mancher Auswüchse als weit friedlicher, duldsamer und gemäßigter in ihrem realen Verhalten, bis hin zu der Neigung, jede Gewalt zu verpönen – von körperlichen Strafen, dem Verzicht auf Folter und Todesstrafe, bis hin zur Ablehnung des Krieges als Mittel zur Konfliktlösung zwischen Staaten. Der Zusammenhang zwischen Kriegsspielen oder Gewalt in Film und Fernsehen und realer Gewaltbereitschaft ist reine Konstruktion.

      Damit dürfte es naheliegend sein, daß all die Verbote gar nicht dem „Jugendschutz“, sondern vielmehr der Überwachung der Bevölkerung dienen sollen, der die Jugendgewalt oder Kindermißbrauch nur als Vorwand dienen. [60] Die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Terror, die denselben Mustern folgt, zeigt analog, daß der „Schutz“ weniger dem Schutz der Bevölkerung, wie vielmehr deren Überwachung dienen soll. Schließlich folgt die fanatische Verfolgung des Rauchens, die Versuche, den Alkoholgenuß zu reglementieren oder der „Kampf gegen Spielsucht“ durch verstärkte Reglementierung des Glücksspiels [61] und ähnliche Maßnahmen, bei denen im Namen eines vermeintlichen Schutzes diktatorische Mittel ergriffen werden, dasselbe Schema, in dem ideologische Konturen immer deutlicher erscheinen.

      1.4. Diagnoseschema: „gewaltfreie Erziehung“

      Ziele:

      Beseitigung von Kindermißhandlung, Gewalt und Jugendkriminalität

      Mittel:

      1 Verbot körperlicher Strafen

      2 „Mediation“ und „Antigewalt-Training“

      3 Verschärfter „Jugendschutz“ als Einschränkung des Zugangs zu bestimmten Medien und Informationen

      Ergebnis:

      Zunahme von Gewalttätigkeit bei Kindern und Jugendlichen

      Sündenböcke:

      1 soziale Bedingungen und allgemeine „Orientierungslosigkeit“

      2 gewalttätige oder physisch strafende Eltern

      3 Unterhaltungsindustrie (Fernsehen, Internet, Computerspiele)

      =>

      Permanenter Handlungsbedarf zur Bekämpfung von Gewalt als Selbstzweck mit Nebenfolgen:

      1 Nebenfolge: Heranwachsen unreifer und narzißtischer Persönlichkeiten

      2 Nebenfolge: Beschäftigung für „Gewaltforscher“, Erzieher, Psychologen, Konfliktberater und sonstige am „Gewaltmanagement“ Beteiligte

      3 Nebenfolge: Ausweitung der Macht des Staates ins Private mittels pädagogischer Zielsetzungen

      4 Nebenfolge: Kontrolle der Informationsquellen

      Endzweck:

      Erhalt der ganzen Hilfeindustrie zur Gewaltbekämpfung und der damit zusammenhängenden Machtansprüche

      Kontinuitäten:

      1 pädagogisches Selbstverständnis des Bildungsbürgertums

      2 Einschränkung der Elternrechte im Nationalsozialismus

      3 Ideologie der 68er-Generation als Begründung von pädagogischen Zielen

      4 Disziplinierung der Eltern in bezug auf harmonische Erziehung und Medienkonsum der Kinder

      5 Wunschdenken in der nicht hinterfragten Vorstellung von „gewaltfreier Erziehung“

      6 Anwendung von Verboten und Zensur als politisch zulässigen Mitteln.

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