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       Tabelle 4.1: Vergleich Einkommensteuer – Lohnsteuer; Basis ist die am 01.01.2022 verfügbare Lohnsteuerberechnung

       Tabelle 4.2: Kirchensteuersätze

       Tabelle 4.3: Kirchensteuerberechtigte Konfessionen

       Tabelle 4.4: Eintragungen der Konfession

       Tabelle 4.5: Prozentsätze bei Pauschalierung der Kirchensteuer

       Tabelle 4.6: Übersicht Pauschalierungsmöglichkeiten

       Tabelle 4.7: Pauschale Kirchensteuersätze (ohne detaillierte Landesregelungen)

       Tabelle 5.1: Beitragssätze 2022

       Tabelle 5.2: Beitragsbemessungsgrenzen 2022

       Tabelle 5.3: Personengruppenschlüssel

       Tabelle 5.4: Beitragsgruppen

       Tabelle 5.5: Beitragsgruppenschlüssel

       Tabelle 5.6: Übersicht wählbare Krankenkassen

       Tabelle 5.7: Jahresarbeitsentgeltgrenzen

       Tabelle 5.8: Checkliste KV-Pflicht/-Freiheit

       Tabelle 5.9: Umlageversicherungspflicht

       Tabelle 5.10: Meldegründe DEÜV

       Tabelle 6.1: Fälligkeit SV-Beiträge 2022

       Tabelle 9.1: Steuerfreie SFN-Zuschläge

       Tabelle 10.1: Versicherungspflicht nach Rentenarten

       Tabelle 12.1: Jahresendarbeiten

      Kapitel 1:

      Überblick Neuerungen 2022

      Wie in jedem Jahr müssen die Basiswerte auch zum 01.01.2022 wieder angepasst werden. Steuerlich sind dies u. a.:

       Altersentlastungsbetrag,

       Versorgungsfreibetrag,

       Entgeltumwandlung nach § 3 Nr. 63 EStG.

      Sozialversicherungsrechtlich wurden u. a. geändert:

       Beitragsbemessungsgrenzen,

       Jahresarbeitsentgeltgrenzen,

       Arbeitgeberzuschuss zu KV und PV,

       sonstige Rechengrößen,

       einige Beitragssätze,

       Sachbezugswerte.

Änderungen Aktionen
Beitragsbemessungsgrenzen RV/AV-West: 84.600 € RV/AV-Ost: 81.000 € KV/PV: 58.050 € Rechenwerte werden von den Systemen aktualisiert
Beiträge RV: 18,60 % AV: 2,40 % PV: 3,05 % KV: 14,60 % Rechenwerte werden von den Systemen aktualisiert, Nettolohnhochrechnungen anpassen
Jahresarbeitsentgeltgrenze für am 31.12.2002 privat Versicherte: 58.050 € Sonstige: 64.350 € Bei der Prüfung auf KV-Freiheit beachten, ggf. Reports oder Programme anpassen
Beitragszuschuss zu privater KV, allgemein: 384,58 € privater KV, ohne Krankengeldanspruch: 370,07 € privater PV: 73,77 € Sachsen: 49,58 € Rechenwerte in den Systemen aktualisieren
Sachbezugswerte u. a. Frühstück: 1,87 € Mittagessen: 3,57 € Abendessen: 3,57 € Lohnarten anpassen
KV für Studenten und Praktikanten ab 01.10.2020: 76,85 € zzgl. des kassenindividuellen Zusatzbeitrags Lohnarten anpassen
PV für Studenten und Praktikanten ab 01.10.2020: 22,94 € ohne Kinder ab 01.01.2022: 25,57 € Lohnarten anpassen
KV-Anwartschaftsversicherung: 48,03 € zzgl. des kassenindividuellen Zusatzbeitrags Lohnarten anpassen
PV-Anwartschaftsversicherung: 10,04 € Lohnarten anpassen
Entgeltumwandlung gemäß Betriebsrentenstärkungsgesetz (§ 3 Nr. 63 EStG) Höchstbetrag: 6.768 €/Jahr bzw. 564 €/Monat Lohnarten anpassen; evtl. erhöhen die Mitarbeiter ihren Vertrag
Altersentlastungsbetrag 14,4 %, max. 684 €/Jahr Lohnarten anpassen
Versorgungsfreibetrag 14,4 %, max. 1.080 €/Jahr Lohnarten anpassen
Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag max. 324 €/Jahr Lohnarten anpassen
Schwerbehindertenausgleichsabgabe 140 € bei 3 bis 5 % 245 € bei 2 bis 3 % 360 € bei 0 bis 2 % keine Änderung
Pfändungsfreigrenzen
für den Schuldner: 1.252,64 €/Monat für den ersten Unterhaltsberechtigten: 471,44 €/Monat Tabelle seit 01.07.2021
für den zweiten bis fünften Unterhaltsberechtigten: 262,50 €/Monat Absolute Höchstgrenze gemäß § 850c Abs. 2 Satz 2 ZPO: 3.840,08 €/Monat Neue Tabelle zum 01.07.2022 (Werte bei Druck noch nicht bekannt)

Name West Ost
Beitragsbemessungsgrenze RV und AV 84.600 € 81.000 €
jährlich – 600 € + 600 €
Beitragsbemessungsgrenze RV und AV 7.050 € 6.750 €
monatlich – 50 € + 50 €
Beitragsbemessungsgrenze KV und PV 58.050 €
jährlich + 0 €
Beitragsbemessungsgrenze KV und

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