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als Argument für die Verlängerung des „Lockdowns“ mit bestimmten Lockerungen vorgebracht. Gastronomie, Tourismus, Theater und Konzerthäuser blieben weiter geschlossen. Der Handel, körpernahe Dienstleister, Tierparks, Zoos, Museen und Bibliotheken durften unter restriktiven Vorschriften (absurde, oft nicht durchführbare Abstandsregeln und Quadratmeterregeln – eine Person pro 20 m2, FFP-2-Maskenpflicht, verpflichtende Test bei Friseurbesuchen, Öffnung bis maximal 19.00 Uhr etc.) wieder öffnen. Die Ausgangsbeschränkungen galten von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr.

      Besonders chaotische Regelungen galten für unsere Kinder in den Schulen. Für Schüler ab der 5. Schulstufe gab es „Schichtbetrieb“ mit Unterricht in Präsenz nur an zwei Tagen in der Woche, darüber hinaus durfte das Kind nur gegen Vorweis eines negativen „Nasenbohrer“-Selbsttests am Unterricht teilnehmen. Für den gesamten Unterricht bestand für Kinder über 14 eine FFP-2-Maskenpflicht, für Kinder ab 6 Jahren eine Pflicht, den herkömmlichen Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen. Dafür erhöhte die Regierung den Druck auf die Bürger, indem der Strafrahmen für Organmandate wegen Verstoßes gegen die Maskenpflicht von 25 bzw. 50 Euro auf 90 Euro (!) erhöht wurde.

      Der „3. Lockdown“ wurde in weiterer Folge immer wieder verlängert. Nachdem im Jänner und Februar 2021 trotz einer sehr starken Ausweitung der Testungen die absolute Anzahl der positiven Tests und damit die von der Regierung als einzig relevante Kennzahl bestimmte „7-Tage-Inzidenz“ relativ konstant auf niedrigem Niveau geblieben war, kam es trotzdem zu keinen Erleichterungen, im Gegenteil, ganze Bundesländer wie etwa Tirol wurden trotz niedriger Inzidenzen im März 2021 mit dem Hinweis auf die besondere Gefährlichkeit und Tödlichkeit einer neu auftretenden „Südafrika-Mutation“ abgesperrt. Polizei und Bundesheer sicherten die „Grenzen“ Österreichs zu Tirol. Die Mutation war dann offenbar doch nicht so gefährlich, der Schaden für Tirol, dessen Ruf als Tourismusland nunmehr endgültig ruiniert war, ist enorm.

      Am 6. März 2021 kam es in Wien zu einer großen Demonstration von rund 30.000 besorgten Bürgern, die gegen die freiheitseinschränkenden Maßnahmen der Bundesregierung protestierten. Die unter dem Befehl von Innenminister Nehammer stehende Polizei kesselte durch gezielte Absperrungen von Fluchtwegen viele Teilnehmer ein, um dann tausende Strafen in empfindlicher Höhe wegen Nichteinhaltung des Mindestabstandes von zwei Metern auszustellen. Vor allem von der für diese Repressalien verantwortlichen ÖVP wurde der friedliche Protest tausender Bürger aus allen politischen Richtungen als Ansammlung Rechtsextremer, die dann auch noch ein Versicherungsgebäude stürmen wollten, dargestellt. Ich sage als jemand, der selbst dabei war: Das ist schlichtweg eine Propagandalüge.

      Auch Ende März 2021 kam es zu keinen Erleichterungen, im Gegenteil: Da die „7-Tage-Inzidenz“ wieder auf Werte um 250 gestiegen war, wurde der Lockdown weiter verlängert, in den östlichen Bundesländern kam es zu Verschärfungen der Maßnahmen (Ausgangssperre rund um die Uhr, FFP-2-Maskenpflicht überall in Gebäuden, Schulen bis 11. April geschlossen, Testpflichten ausgeweitet). Das Ganze wurde als „Osterruhe“ bezeichnet – da hat ein Kommunikationsberater bestimmt eine schöne Honorarnote gelegt. Parlamentarisch wurde Ende März 2021 dann gegen die Stimmen der Opposition eine weitere drastische Ausweitung der Möglichkeiten für die Regierung, im Verordnungswege freiheitseinschränkende Maßnahmen anzuordnen, im Nationalrat beschlossen, der Bundesrat verweigerte jedoch seine Zustimmung, weil einige Bundesräte der Regierungsparteien krankheitsbedingt fehlten.

      Die Monate Jänner bis März 2021 waren auch gekennzeichnet von einem Totalversagen der Bundesregierung im Bereich der Impfstoffbeschaffung und der möglichst schnellen Durchimpfung von Risikogruppen – ältere Menschen über 65 und Menschen mit relevanten Vorerkrankungen. Auch auf Ebene der EU machte sich Bundeskanzler Kurz in dieser Frage völlig lächerlich. Der Weg war aber vorgezeichnet für die Einführung einer faktischen Impfpflicht. Nur wer geimpft ist, sollte einen „Grünen Pass“ erhalten, der einen Ausschluss aus vielen Bereichen des sozialen Lebens verhindern konnte. Hinsichtlich des Wegs zur Erlangung der für den Kampf gegen das Virus entscheidenden Herdenimmunität gab und gibt es zwei grundsätzlich unterschiedliche Ansichten. Viele vertreten die Meinung, dass eine breitflächige Immunisierung am besten durch möglichst viele überstandene Infektionen und das daraus resultierende Vorhandensein von Antikörpern erreicht wird; die Bundesregierung vertritt, so wie viele andere Regierungen auch, die Meinung, dass dies durch eine Durchimpfung der gesamten Bevölkerung geschehen soll.

      5https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1104173/umfrage/todesfaelle-aufgrund-des-corona-virus-in-deutschland-nach-geschlecht/#professional (18.12.2020).

      6Diese äußerst freiheitseinschränkende Verordnung wurde später vom Verfassungsgerichtshof, so wie einige andere Verordnungen auch, wegen Verstoßes gegen das Legalitätsprinzip als gesetzeswidrig aufgehoben (VfGH 14.07.2020, V 363/2020: Keine gesetzliche Grundlage für allgemeines Betretungsverbot von öffentlichen Orten). Die gesamte österreichische Bevölkerung wurde „eingesperrt“, ohne dass dafür eine gesetzliche Grundlage bestand.

      7https://www.sn.at/panorama/oesterreich/mehr-als-zwei-millionen-menschen-bei-corona-massentests-in-oesterreich-96977629 (14.12.2020).

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