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untergebracht ist. Hier gibt es Räumlichkeiten für Empfänge, Veranstaltungen und Besprechungen in kleinem oder größerem Kreis. Im Fernsehen sieht man sie insbesondere, wenn – wie 2005, 2013 und auch wieder 2017 – Parteivertreter sondieren, ob sie in Koalitionsgespräche eintreten sollen. Hinter dem Palais beginnt das Jakob-Kaiser-Haus, das an beiden Seiten der Dorotheenstraße viele Abgeordnetenbüros enthält. Eigentlich handelt es sich um acht, jeweils sechsgeschossige Gebäude, die miteinander verbunden sind und bis zur Wilhelmstraße reichen. Spaziergänger sehen entlang der Spree auch etwas von der Kunst am Bau, etwa Glaswände mit den Grundrechten im 1949er Original.

      Wer sich an dieser Stelle rumdreht, sieht auf der anderen Flussseite zwei weitere prägnante Bauwerke: Das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus mit Räumen für die Verwaltung, die Bibliothek oder das Archiv und vor allem mit einem großen Anhörungssaal, aus dem die Medien bei wichtigen Sitzungen von Untersuchungsausschüssen berichten. Über zwei Fußgängerbrücken ist dieses Gebäude auf der anderen Spreeseite mit dem Paul-Löbe-Haus verbunden. Hier gibt es weitere Abgeordnetenbüros, die sich um Sitzungssäle für die Fachausschüsse gruppieren. Weil sich diese in vier Rundbauten auf der nördlichen und vier weiteren auf der südlichen Seite befinden, kann insgesamt von einem „Achtzylinder“ gesprochen werden. Ein sinniges Bild, wenn wir daran denken, dass die Ausschussarbeit sozusagen als Motor der parlamentarischen Demokratie betrachtet werden kann. Als in der Sommerpause 2019 der Plenarsaal gerade grundüberholt wurde und dafür auch alle Sitze ausgebaut wurden, bestand das Paul-Löbe-Haus eine weitere Prüfung: Im langgezogenen Atrium versammelte sich der Bundestag zu einer zusätzlichen Sitzung, damit nach dem Ausscheiden von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen ihre Nachfolgerin Annegret Kramp-Karrenbauer an ungewöhnlichem Ort vereidigt werden konnte.

       „Spreesprung“

      Das Paul-Löbe-Haus schließt nach Westen mit einer großen Glasfassade ab, in der sich das gegenüberliegende Kanzleramt spiegelt. Städtebaulich ist diese architektonische Verbindung von Exekutive und Legislative nicht nur interessant für die deutsche Praxis der parlamentarischen Demokratie. Es ergibt sich in der Ausrichtung und Abfolge der Bauwerke auch ein „Band des Bundes“, das bereits im Kanzlergarten beginnt und zwei Mal über die Spree „springt“. Diese von den Berliner Architekten Axel Schultes und Charlotte Frank schon kurz nach dem Hauptstadtbeschluss entworfene Konzeption ist ein starkes Ausrufezeichen an die Adresse der deutschen Geschichte: Die klare West-Ost-Linie überwindet die deutsche Teilung an der Spree. Wo früher die Grenzer patrouillierten und auf Flüchtlinge schossen, flanieren heute die Spaziergänger über eine luftige Brücke oder wechseln weiter oben Abgeordnete und ihre Mitarbeiter vom Paul-Löbe-Haus ins Marie-Elisabeth-Lüders-Haus.

      Im Bereich von Wilhelm- und Dorotheenstraße sowie am Boulevard Unter den Linden befinden sich weitere Gebäude des Bundestages, in denen Abgeordnete und Einrichtungen der Verwaltung untergebracht sind. Gerade zu Beginn dieser Wahlperiode war viel zu organisieren, hatte das Wahlrecht doch dazu geführt, dass nicht nur die gesetzlich vorgesehene Zahl von 598 Abgeordneten erreicht wurde, sondern darüber hinaus weitere 111 Volksvertreter ihren Dienst antraten.

       Der Weg in den Bundestag

      Wie konnte es dazu kommen? In einem Satz: Als Spätfolge verfassungsrechtlicher Vorgaben für ein Wahlrecht, das sich an dem Grundsatz orientiert, jeder abgegebenen Stimme gleich viel Gewicht zu geben und dabei die Vorteile zweier unterschiedlicher Wahlsysteme zu verknüpfen. Es gibt Demokratien, in denen ausschließlich diejenigen das Volk repräsentieren, die in den einzelnen Wahlkreisen die Nase vorn haben. Das ist ein Mehrheitswahlrecht. Sein Vorteil liegt in der Nähe des Gewählten zum Bürger. Der Nachteil liegt darin, dass alle Stimmen für sämtliche anderen Kandidaten und politischen Konzepte unter den Tisch fallen.

      Es gäbe auch die Möglichkeit, bundesweit nur Parteien zu wählen, die vorher zentrale Listen mit Bewerbern aufgestellt haben. Von diesen Listen zögen dann der Reihe nach so viele Politiker ins Parlament, wie den einzelnen Parteien im Verhältnis der abgegebenen Stimmen zueinander zustehen. Das nennt man Verhältniswahlrecht. Der Vorteil ist, dass jede Stimme gleich zählt, der Nachteil besteht darin, dass vor Ort eine Identifikation mit einem Volksvertreter immens schwerfällt. Deutschland versucht diese unterschiedlichen Auswahlprinzipien miteinander zu verschmelzen, indem es sich für ein „personalisiertes Verhältniswahlrecht“ entschieden hat.

       Das Problem des negativen Stimmengewichtes

      Das ist vom Grundsatz her leicht verständlich. Mit der Erststimme wird vor Ort derjenige gewählt, der den Wahlkreis direkt vertreten soll, mit der Zweitstimme wird geklärt, in welchem Stärkeverhältnis die Parteien im Bundestag insgesamt vertreten sein sollen. Dafür ist Deutschland in 299 Wahlkreise aufgeteilt, in denen jeweils annähernd gleich viele Menschen wohnen. Dann wird nach Einwohnerzahl der Bundesländer und nach Wahlbeteiligung ermittelt, wie viele Sitze (einschließlich Direktmandate) auf welche Partei aus den einzelnen Bundesländern entfallen.

       Für 276 Abgeordnete ist es die erste Wahlperiode, das sind fast 40 Prozent.

      Das alte Wahlrecht trug lediglich dem Umstand Rechnung, dass eine Partei in einem Bundesland sehr viele Mandate direkt über die Erststimme gewinnen kann, obwohl ihr nach der Berechnung der Zweitstimmen gar nicht so viele zustehen. Würde man als Folge Direktmandate einfach streichen, wären Mehrheiten für Erststimmen unterschiedlich viel wert. Also entstanden „Überhangmandate“. Die direkt gewählten Abgeordneten saßen alle im Bundestag, wodurch die betroffene Partei dann entsprechend stärker vertreten war. Dieses Prinzip lässt Verschiebungen zu. Wie unter einem Brennglas war das 2005 zu besichtigen, als wegen des Todes eines Bewerbers in Dresden eine Nachwahl nach der eigentlichen Bundestagswahl nötig wurde. Die Wähler konnten einer Partei zu mehr Sitzen verhelfen, indem sie sie nicht mit der Zweitstimme wählten. Das Bundesverfassungsgericht entschied daraufhin, dass es ein derartiges „negatives Stimmengewicht“ nicht geben dürfe.

      Um das künftig auszuschließen, wurde ein komplizierter Mechanismus entwickelt. Wo immer ein Überhangmandat entsteht, muss der Verstärkungs-Effekt durch Ausgleichsmandate für andere Parteien wieder aufgefangen werden. Die Gefahr einer zusätzlichen Aufblähung ist dann besonders groß, wenn mehr Parteien über die Fünf-Prozent-Hürde kommen und Anspruch auf zusätzliche Ausgleichsmandate haben. Und sie wächst noch mehr, wenn die traditionell großen Parteien deutlich schwächer abschneiden bei den Zweitstimmen, dennoch aber in den meisten Wahlkreisen knapp vorne liegen und ihre Bewerber direkt durchbringen. Beides geschah 2017: Die Union gewann 43 Überhangmandate, die SPD drei. Dadurch wurden 65 Ausgleichsmandate fällig: 19 für die SPD, 15 für die FDP, elf für die AfD und je zehn für Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Alles in allem sind das 111 Abgeordnete mehr als eigentlich vorgesehen – da verstand es sich fast von selbst, dass schnell Forderung nach einer zügigen Überarbeitung des Wahlrechts laut wurden. Am 8. Oktober 2020 beschloss der Bundestag eine Änderung in zwei Schritten. Bei der nächsten Bundestagswahl am 26. September 2021 wird es kleinere Veränderungen bei den Berechnungen und der Zahl der Überhangmandate geben. Die Zahl der Wahlkreise wird für die übernächste Wahl verringert.

       So setzt sich der Bundestag zusammen

      Die Bundestagswahl 2017 führte zu einer stark veränderten Zusammensetzung des Bundestages. Gegenüber der 18. Wahlperiode verlor die CDU 55 Sitze und kam auf 200 Mandate, die CSU verlor zehn Sitze und hat nun 46 Abgeordnete, 40 Sitze verlor die SPD, die mit 153 Abgeordneten in den Bundestag einzog. Nach dem Austritt eines SPD-Abgeordneten, der dem Parlament weiter als fraktionsloses Mitglied angehört, besteht die SPD-Fraktion aus 152 Mitgliedern. Alle anderen Fraktionen lagen im Plus: Die Linke kletterte um fünf auf 69 Mandate, Bündnis 90/Die Grünen um vier auf 67 Mandate. Nach einer Pause von vier Jahren kam die FDP mit 80 Abgeordneten wieder in den Bundestag. Die AfD gewann bei ihrem ersten Einzug in den Bundestag 94 Sitze; allerdings verlor die Fraktion durch Austritt und Ausschluss bis Ende 2020 sechs Mitglieder. Sie werden nun als fraktionslos verzeichnet.

       Der Bundestagspräsident strahlt

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