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      I Abkürzungsverzeichnis

      ADAV Allgemeiner Deutscher Arbeiterverein

      ArbMedVV Arbeitsschutz - Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge

      ArbSchG Arbeitsschutzgesetz

      ArbStättV Arbeitsstättenverordnung

      ASiG Arbeitssicherheitsgesetz

      ArbZG Arbeitszeitgesetz

      AZO Arbeitszeitordnung

      BAuA Bundesanstalt für Arbeitsschutz und -medizin

      BaustellV Baustellenverordnung

      BEG Betriebliches Eingliederungsmanagement

      BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung

      BGF Betriebliche Gesundheitsförderung

      BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement

      BildscharbV Bildschirmarbeitsplatzverordnung

      BioStoffV Biostoffverordnung

      BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales

      BVAU Bundesverbandes der Arbeitsrechtler in Unternehmen e.V.

      DAF Deutsche Arbeiterfront

      EEA Einheitliche Europäische Akte

      EINECS European Inventory of Existing Chemical Substances

      ELINCS European List of Notified Chemical Substances

      EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

      GefStoffV Gefahrstoffverordnung

      GewO Gewerbeordnung

      GPSG Geräte- und Produktsicherheitsgesetz

      HdA Humanisierung des Arbeitslebens / der Arbeitswelt

      JArbSchG Jugendarbeitsschutzgesetz

      LAGetSI Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin

      NLP No-longer-polymers

      NSDAP Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei

      OstrV Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher und optischer Strahlung

      SiGeKo Sicherheits- und Gesundheitskoordinator

      SiGePlan Sicherheits- und Gesundheitsplan

      StAfA Staatliches Amt für Arbeitsschutz

      STMAS Bayern Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration

      1 Einleitung

      Der Fokus dieses e-Books liegt auf den gesetzlichen Grundlagen für den Arbeitsschutz in Deutschland in Abgrenzung zur Arbeitsmedizin. Die stetige Entwicklung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Deutschland ist aufgrund der rasch fortschreitenden Digitalisierung und der aktuellen demographischen Entwicklung ein sehr nützliches Instrument. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz wurde und wird immer noch stark von politischen Entscheidungen und gesellschaftlichen Entwicklungen geprägt.

      Die erste Herausforderung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz war die Industrialisierung, die vor etwa 200 Jahren begann. Erste Ideen für ein Sozialversicherungssystem für die Absicherung der Gesundheit der Arbeiter wurden unter anderem von Otto von Bismarck und Friedrich von Bodelschwingh entwickelt. Das Bismarck´sche System wurde während der Weimarer Republik weiter ausgebaut und verfeinert. Dann kamen der erste und der zweite Weltkrieg sowie die Nachkriegszeit. Heutzutage sind die zwei größten Herausforderungen für den Arbeitsschutz die Digitalisierung und der demographische Wandel.

      Das Weißbuch „Arbeiten 4.0“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) aus dem Jahr2016 stellt die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine künftige digitale Arbeitswelt vor. Bei vielen Arbeits- und Personalrechtlern finden diese Vorschläge bisher wenig Zustimmung. Im Vorfeld hatte ein Forum, bestehend aus mehreren HR-Vorständen, im Juni 2016 Vorschläge für die „Arbeit in der digitalen Transformation“ beim Bundeskanzleramt eingereicht. Die Kritik der Arbeits- und Personalrechtler bezieht sich auf die vier Säulen des Weißbuches, die Beschäftigungsfähigkeit, die Arbeitszeit, den Beschäftigten-Datenschutz sowie die Mitbestimmung und Teilhabe. Das Standpunktpapier des HR-Forums enthält zudem viele Ideen für die Rahmenbedingungen einer Arbeitswelt 4.0. Aus der Sicht der HR-Experten sollte die erste Säule „Beschäftigungsfähigkeit“ folgende Komponenten für eine Chancen-orientierte Gestaltung beinhalten: Qualifikation, Weiterbildung sowie digitale Kompetenzen. Das bestehende Arbeitszeitgesetz (ArbZG) halten die Experten für nicht mehr zeitgemäß und fordern daher in ihrem Arbeitspapier Anpassungen an die digitale Arbeitswelt. Die Experten schlagen Lebensarbeitszeitkonten vor, die Auszeiten erlaubt und flexibel gestaltet werden können. Allerdings stößt dieser Vorschlag auf wenig Gegenliebe in kleinen und mittelständischen Betrieben. Konkrete Vorschläge machen die Experten hinsichtlich der Datenschutzmitbestimmung. Die Rechtssicherheit eines Unternehmens im Umgang mit den Daten der Beschäftigten ist wichtig. Das Mitbestimmungsrecht der Betriebsräte im Umgang mit den Beschäftigten-Daten soll eingeschränkt werden, damit neue Software-Systeme und IT-Anwendungen schneller eingeführt und modifiziert werden können. In Bezug auf „Mitbestimmung und Teilhabe“ sollen digitale Möglichkeiten weiter ausgebaut werden wie beispielsweise die online-Wahl eines Betriebsrates oder die Durchführung von virtuellen Sitzungen.

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