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      Henning Lindhoff

      Wohnungseigentum 2017

      Ihr Recht als Immobilien-Investor

      Dieses ebook wurde erstellt bei

       Verlagslogo

      Inhaltsverzeichnis

       Titel

       Impressum

       Warum Sie dieses Buch lesen sollten

       Baumängel

       Betriebskosten

       Eichgesetz

       Eigentümerversammlung

       Energie

       Feiern und Feste

       Förderung

       Gebühren

       Gemeinschaftseigentum

       Hausgeld

       Hausordnung

       Hausverwalter

       Investments in Wohnungen

       Instandhaltung

       Jahresabrechnung

       Mieter

       Pflichten

       Sanierung

       Schornsteinfeger

       Unterlassungsanspruch

       Versicherungen

       Verwaltungsbeirat

       Wirtschaftsplan

       Über den Autor

       Anhang

       Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG)

       Impressum neobooks

      Impressum

      Wohnungseigentum 2017

      Ihr Recht als Immobilien-Investor

      Copyright © 2016 Henning Lindhoff

      Alle Rechte vorbehalten.

       Umschlagbild: shutterstock.com

      Umschlaggestaltung: Henning Lindhoff

      Verfasser und Verleger: Henning Lindhoff,

       Burgstraße 21, 53359 Rheinbach

      Warum Sie dieses Buch lesen sollten

      Wohnungseigentum erfreut sich großer Beliebtheit. Warum? Bauland wird, vor allem in Ballungszentren, immer teurer. Und in Zeiten steigender Immobilienpreise und Kreditzinsen stellt die Eigentumswohnung eine recht günstige Alternative zum freistehenden Haus dar. Ein Megatrend der kommenden Jahre ist sicherlich die Individualisierung und das damit das Schrumpfen der Größe von Lebensgemeinschaften. Immer mehr Menschen entscheiden sich gegen das klassische Familienmodell. Und wenn dann doch Ringe getauscht werden, hält die Treue weitaus nicht mehr so lange wie vor einigen Jahren noch. Die Scheidungsraten steigen ungebrochen. Immer mehr Einzelwohnungen für allein lebende Menschen werden benötigt. Wer in diesem Umfeld also nicht nur auf das Investment in das klassische Häuschen schielt, sondern auch das Stockwerkeigentum im Blick hat, kann durchaus mit einer attraktiven Rendite rechnen.

      Aber Stockwerkeigentum birgt auch einige Schwierigkeiten und Risiken. Viele Wohnungskäufer sind sich nicht darüber im Klaren, dass sie Miteigentum an einer Immobilie, verbunden mit dem Sondereigentum an einer Wohnung, erwerben. Damit sind sie mit den anderen Miteigentümern in einer Gemeinschaft verbunden, die ihr Eigentum gemeinsam verwaltet und somit viele Entscheidungen gemeinsam treffen muss. Dieses Agieren in einer Wohnungseigentumsgemeinschaft von Menschen, die man in der Regel vor dem Wohnungskauf kaum oder gar nicht kannte, funktioniert nicht immer problemlos. Die rechtliche Ordnung ist kompliziert, das Dickicht der Bürokratie wird von Jahr zu Jahr verworrener und ebenso wachsen die Gesetzesberge stetig an. Jeder Wohnungseigentümer der Gemeinschaft hegt individuelle Ansichten und Ziele. Hinzu kommen die Hausverwaltung sowie zahlreiche andere externe Dienstleister, die unterwiesen und kontrolliert werden müssen. In der Praxis ergeben sich daraus allerlei Fragen und Unklarheiten, immer wieder auch Fallstricke, die nicht selten zu Streitigkeiten innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft führen. Viele dieser Streitigkeiten landen vor Gericht, ließen sich aber vermeiden, wenn die Grundregeln des Wohnungseigentumsrechts bekannt wären und danach gehandelt werden würde.

      Dieses Buch wird Ihnen helfen, die aktuelle Rechtsprechung zum Wohnungseigentum und seiner Verwaltung nachzuvollziehen und Konsequenzen für Ihre eigene Praxis zu ziehen. Dieses Buch wird Ihnen die Trends für das Jahr 2017 verdeutlichen, so dass Sie und Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft bereits frühzeitig eigene Chancen und Möglichkeiten erkennen werden. Nicht zuletzt bietet Ihnen dieses Buch eine Fülle aktuellen Praxiswissens für Ihre ganz konkrete Arbeit in der Eigentümergemeinschaft.

      Das Buch ist lexikalisch aufgebaut. Sie finden die einzelnen Beiträge unter alphabetisch sortierten Oberbegriffen – von „Baumängel“ bis hin zu „Wirtschaftsplan“.

      Ich wünsche Ihnen viele nützliche Erkenntnisse.

       Henning Lindhoff

      Baumängel

       Gewährleistungsanspruch auf fehlenden aber geplanten Balkon

      Zu

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