Аннотация

Hamburg hat am 13. November 2012 für seine 120.000 Muslime erstmals in der Bundesrepublik einen umfassenden Vertrag, der jedoch kein Staatsvertrag ist, zu den kollektiven Religionsrechten mit drei islamischen Dachverbänden (sind diese, Ditib, Schura Hamburg und VIKZ, Religionsgesellschaften? Wer sind diese?) geschlossen. Es werden u. a. geregelt der Moscheeneubau, angepasst an das Umfeld; sarglose Beerdigungen auf den staatlichen Friedhöfen; Aufbau eines islamischen Religionsunterrichts an staatlichen Schulen (ist der hamburgische Religionsunterricht für alle damit am Ende?); Anerkennung von drei religiösen islamischen Feiertagen statt Gewährung im Verwaltungswege wie bisher; Anstaltsseelsorge. Geld gibt es vom Staat nicht. An Pflichten mussten die Muslime die vollständige Geltung der staatlichen Gesetze, insbesondere die strikte Gleichberechtigung der Frauen und die Einhaltung der Schulpflicht zusichern. Verzicht auf jede Art von Gewalt ist selbstverständlich; gilt dies auch für die Beschneidung?