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LG Bochum, Urt. v. 3.7.2013 – I-3 O 55/13 (unveröffentlicht, abrufbar unter https://www.hkmw-rechtsanwaelte.de/entscheidungen/landgericht-bochum-i-13-o–55-13-lieferzeiten-von-mehr-als–21-tagen/). 52 Grundlegend BGH, Urt. v. 17.5.1982 – VII ZR 316/81, NJW 1982, 2309, 2310; heute allgemeine Meinung, vgl. nur H. Schmidt, in: BeckOK-BGB, 2020, § 306 Rn. 20 m.w.N.; zur nicht unberechtigten Kritik an dem strengen System Basedow, in: MüKo-BGB, 2019, § 306 Rn. 18. 53 Zur Herkunft aus dem angelsächsischen Raum Thüsing, BB 2006, 661. 54 H. Schmidt, in: BeckOK-BGB, 2020, § 306 Rn. 21. 55 Thüsing, in: Westphalen, Vertragsrecht und AGB-Klauselwerke, 2019, Teil „Klauselwerke“, Arbeitsverträge, Rn. 129.

       VI. Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen AGB-Vorschriften

      Stellt sich heraus, dass die fraglichen Klauseln entweder nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, ordnet § 306 Abs. 1 BGB die übrige Geltung des Vertrages als Regelfall an. Etwas anderes soll ausnahmsweise nur dann gelten, wenn das Festhalten am Vertrag eine unzumutbare Härte für eine der Vertragsparteien darstellen würde, § 306 Abs. 3 BGB. Dies mag etwa der Fall sein, wenn die AGB derart nachteilig ausgestaltet sind, dass der Verwendungsgegner das Vertrauen in den Verwender als Vertragspartner berechtigterweise verliert.

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      56 Beispiele bei H. Schmidt, in: BeckOK-BGB, 2020, § 306 Rn. 27. 57 Kollmann, in: Dauner-Lieb/Langen, BGB, 2021, § 306 Rn. 34; H. Schmidt, in: BeckOK-BGB, 2020, § 306 Rn. 27.

       VII. Prozessuales

       Fragen und Aufgaben

       1. Wie häufig muss nach der ständigen Rechtsprechung ein Vertrag verwendet werden, damit er als AGB qualifiziert werden kann?

       2. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Versandhändlers befindet sich folgende Formulierung: „Gewährleistung...Sollte ein bestimmter Artikel nicht lieferbar sein, senden wir Ihnen in Einzelfällen einen qualitativ und preislich gleichwertigen Artikel (Ersatzartikel) zu. Auch diesen können Sie bei Nichtgefallen innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Sollte ein bestellter Artikel oder Ersatzartikel nicht lieferbar sein, sind wir berechtigt, uns von der Vertragspflicht zur Lieferung zu lösen; wir verpflichten uns gleichzeitig, Sie unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwa erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.“Liegt ein Verstoß gegen §§ 305ff. BGB vor?

       3. Unternehmer A preist über seine Website Waren an. Seine AGB hat er in der Weise verlinkt, dass sich nach dem Betätigen des Buttons „AGB“ eine Scrollbox auf dem Bildschirm des Interessenten öffnet. Die Auflösung des Inhalts und die Scrollbox sind so dimensioniert, dass der Leser immer nur kleine Ausschnitte der AGB lesen kann. Um einen weiteren Ausschnitt der umfangreichen AGB zu erfassen, ist häufiges Scrollen erforderlich. Ist diese Darstellung zulässig?

       4. Unternehmerin A bietet über ihre Website Waren an. Um eine größere Reichweite zu haben, bietet sie neuerdings die Website auf Deutsch, Englisch und Französisch an. Hat dies Auswirkungen auf die bereits von ihr verwendeten AGB?

       5. Stellt ein Unternehmer seine Website auch als sog. mobile Ansicht zur Verfügung, sprich für mobile Endgeräte wie Smartphones oder Tablets, muss er dann zusätzliche Voraussetzungen beachten oder kann er einfach einen Link zu den AGB setzen, wie er das auf der Website auch macht?

       6. Der Unternehmer A widerspricht in seinen AGB etwaigen AGB des jeweiligen Vertragspartners. Der Unternehmer B schließt mit A einen Vertrag ab und fügt der Vertragsannahme seine AGB bei, in denen er seinerseits den AGB des jeweiligen Vertragspartners widerspricht. Nun gelten die AGB des B, da sein Widerspruch den Widerspruch in den AGB des A aushebelt. Richtig?

       7. Unternehmerin A verwendet folgende Klausel in ihren AGB: „Wenn Sie uns keinen bestimmten Wunsch mitteilen, wird der Wert der Rücksendung Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben oder Sie erhalten beim Nachnahmekauf einen Verrechnungsscheck.“ Bestehen rechtliche Bedenken?

      58 Walker, in: Dauner-Lieb/Langen, BGB, 2021, § 1 UKlaG Rn. 8. 59 Walker, in: Dauner-Lieb/Langen, BGB, 2021, § 1 UKlaG Rn. 10.

      Kapitel 4

      Formerfordernis und elektronische Signatur

       Übersicht

Rn.
I. Grundsatz der Formfreiheit1
1. Funktionen der Schriftform2
2. Schriftform und neue Medien4
II. Rechtslage nach den früheren Signaturgesetzen7
1. Einfache elektronische Signatur11
2. Fortgeschrittene elektronische Signatur12
3. Qualifizierte elektronische Signaturen13
III. Rechtslage nach der eIDAS-Verordnung der EU14
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