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beschrieben, die privaten Versicherungen schieben eine Riegel vor zu viel „Psyche“ von Menschen und deren Erkrankungen mittels Ablehnung von Versicherungsnehmern, wenn sie die private Versicherung wechseln - oder von der gesetzlichen in die private Versicherung wechseln wollen.

      Nun ist es interessant zu wissen, wie es zu einer derartigen, völlig widersprüchlichen Situation in der Gesundheitswirtschaft kommen kann. Die Lösung liegt in Deutschland nicht weit von Beurteilungen, die zu Einstufungen führen. Im Newsletter der BundesPsychothrapeutenkammer ist nachzulesen:

      „Dortmund gehört in der Bedarfsplanung zur ,Sonderregion‘ Ruhrgebiet. Das heißt: Die Großstädte des Ruhrgebiets werden nicht als Großstädte eingestuft, sondern als Kreisstädte. Deshalb liegt der offizielle Bedarf an psychotherapeutischen Behandlungsplätzen in Dortmund deutlich unter dem Bedarf von anderen deutschen Städten. In Düsseldorf oder Köln gelten 38,8, Psychotherapeuten je 100.000 Einwohner als ausreichend, in Dortmund sind es nur 11,4. Tatsächlich arbeiten in Dortmund 21 Psychotherapeuten je 100.000 Einwohner. Deshalb gilt die Stadt mit 191 Prozent als ,überversorgt‘. Würde Dortmund nicht als Kreis-, sondern als Großstadt in die Bedarfsplanung eingehen, wäre es dagegen mit 56 Prozent erheblich.“ (BPtK-Spezial Ausgabe Juni 2011 in: BPtK-Newsletter, Ausgabe 3/2011, Kasten S. 3)

      So, es wird mal wieder etwas definiert und schon kann das Versorgungsgebiet Dortmund gegen jeden Verstand und Denken als überversorgt eingestuft, Praxen durch die KVen aufgekauft und Patienten nicht behandelt werden.

      Die im Auftrag der Wähler arbeitenden Politiker rutschen auf die Stufe von „Definierern und Einstufern“ in der gesundheitspolitischen Landschaft ab, bestimmen über Leben, Krankheitsverläufe und Lebenswege. Sie haben das Sagen! Dafür bedarf es außerordentlicher Scheuklappen, um nicht zu sagen, man möchte die Psychologische Psychotherapeutenschaft dezimieren und mit ihnen die Versorgung von Menschen, die unter psychischen Krankheiten leiden, reduzieren.

      Der Slogan, Denken ist Handeln, lässt fragen, für wen in der Politik gedacht und gehandelt wird! Oder wird schon gar nicht mehr überlegt und gedacht, sondern nur noch gehandelt?

      Als Behandler denkt man sich ja, wenn man für einen Patienten, der keine psychische Erkrankung hat und zu einer probatorischen Sitzung in der Praxis erscheint, man dis auch so der Krankenkasse mitteilen und trotzdem die entsprechenden Ziffern abrechnen kann... Man denkt weiter, es handele sich um einen Irrtum, wenn einem dann die Sekretärin nach Rücksprache mit der KVm sagt, man müsse eine Diagnose benennen, sonst könne man nicht abrechnen! Ich habe meien Sekretärin noch einmal anrufen lassen: Nein, wenn ich Geld haben möchte für meine Arbeit, dann muss ich eine Diagnose stellen! Unnötig zu sagen, dass ich empört war!

      Aber, da steckt natürlich wieder etwas anderes hinter: Diagnosen aus dem psychotherapeutischen Bereich könnten ja Zusatztarife irgendwann einmal fällig werden lassen, oder dienen dazu, dass private Krankenkassen ihre Versicherungsnehmer im Vorfeld, wenn sie eine derartige Diagnose haben, von einem Versicherungsverhältnis ausschließen können! Hieran ist abzulesen, wie in Deutschland gedacht wird! Dies sei mal eben so nebenbei mitgeteilt!

      Andererseits: Wären noch mehr Psychotherapeuten, ob psychologisch oder ärztlich tätig, würde sich die Honorarsituation noch weiter verschlechtern. Aus politischer Sicht müsste man also sagen: Ständige latente Unterversorgung im gesetzlichen Versicherungswesen ist gewünscht, da die Budgets dann nicht erhöht werden müssen – oder die Ärzte und psychologischen Psychotherapeuten müssten noch weniger verdienen als bereits jetzt schon (Vgl. auch Kapitel: Die Bedeutung des Psychotherapeutengesetzes – kassenärztliche Zulassung für Diplom-Psychologen – und die danach folgenden Kapitel!)

      Wie der wachsende Bedarf an Psychotherapie in der deutschen Bevölkerung gedeckt werden soll, ist schleierhaft. Das von den KVen zur Verfügung gestellte Honorar-Budget orientiert sich an dem aus dem Jahr 2003 und reicht schon seit Jahren nicht mehr aus, um unsere Leistungen fachgerecht zu bezahlen. Der dramatische Punktwerteverfall wurde von der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung in einem offenen Brief veröffentlicht (Mitgliederrundbrief 3.2007). Gleichzeitig wurden Mitteilungen für Krankenkassen, KVWL und Patienten gestaltet, die in den Praxen ausliegen, um auf die dramatische Situation aufmerksam zu machen.

      Im Einzelnen geht es um folgende Honorare:

      Biografische Anamnese 50 Min 6,94 Euro (BKK: 40,61)

      Probatorische Sitzung 50 Min 7,92 Euro (BKK: 46,35)

      Psychotherapeutisches (Krisen-)Gespräch 1,48 Euro (BKK: 8,68)

      Bericht an den Gutachter (Gutachten) 7,53 Euro (BKK: 44,02)

      Diese aufgeführten Honorare für Abrechnungsziffern wirken mindernd auf die Praxiseinnahmen und sind zeitintensiv. Sie müssten mindestens in gleicher Höhe wie die Sitzungshonorare liegen – aber genauer betrachtet, höher.

      Beispiel: In probatorischen Sitzungen wird das Problem des Patienten genau differenziert und spezifiziert: Wie ist es in der Lebensgeschichte des Patienten platziert? Welche anderen Einflüsse aus Familie und Gesellschaft gab es/gibt es? Wie verhalten sich die verschiedenen Einflüsse zueinander? Welche Ressourcen hat der Patient um das Problem/die Symptomatik/die Krankheit zu lösen? Wie wird die Motivation des Patienten zur Bearbeitung eingeschätzt? Was ist sein Ziel in der Psychotherapie? Dann wird das Problem (Symptom/Krankheit) des Patienten im Zusammenhang der Lebensgeschichte eingeordnet, um prognostisch einzuschätzen, ob die für die eigene Methode vorgesehene Anzahl der durch die Krankenkassen bezahlten Einzelsitzungen realistisch ist. Dann muss der Psychotherapeut erwägen, ob er tatsächlich der „persönlich richtige“ Therapeut für den Patienten ist: Einmal aufgrund der Chemie zwischen Patient und Psychotherapeut und einmal bezüglich der eigenen Einschätzung seiner Möglichkeiten und Fähigkeiten. Dann muss er klären, ob das zu behandelnde Problem mit seiner eigenen Methode optimal im Sinne des Patienten behandelt werden kann. Zusammenfassend kann gesagt werden: In jedem Psychotherapeuten läuft ein umfangreicher Film an Fragen und Entscheidungen innerlich ab, um zur Entscheidung zu gelangen, den Patienten selbst zu behandeln, oder ihn an einen Kollegen mit gleicher Methode oder mit einer anderen Methode arbeitend weiter zu leiten, damit er gesund wird. Die Honorare vermitteln aber ein Bild, als sei es ein „Guten Tag“ sagen, ohne grundlegende Bedeutung: Für 7,85 Euro kann kein Bürger in Deutschland auch nur 1 Minute einen Handwerker am Telefon sprechen.

      Beispiel: Der Monteur einer namhaften Elektrofirma zur Überprüfung der Waschmaschine stellte nach 10 Minuten eine Rechnung über 80,56 Euro aus. Sie setzt sich zusammen aus: Arbeitswerte 17,40 / Wegewerte 34,80 / Kfz.- Pauschale 14,50 und 19 % MwSt. und 1,00 Ersatzteile (ein Spray, das einen knopfdrucklang auf das Sieb in der Waschmaschine einwirkte). Arbeitsbeginn: 10.00 Uhr, Arbeitsende 10.15 Uhr. Datum: 26.07.2007. Anzumerken ist, dass diese Service GmbH den Verbrauchern auch den Weg und die Abnutzung des Fahrzeugs des Monteurs/Dienstleistungserbringer bezahlen lässt – es handelt sich also nicht um eine fachlich spezifizierte Aufgliederung der Leistung. Der Verbraucher zahlt, was die GmbH zahlen müsste, damit der Monteur beim Verbraucher an den Elektrogeräten stehen darf, um zu arbeiten.

      Aber das ist Normalität in Deutschland – keineswegs die Ausnahme. Beispiele finden sich wie Sand am Meer und insofern werden Sie als Leser um dementsprechende Erfahrungen reicher geworden ebenso gesegnet sein. Gesteigert werden können derartige Rechnungen nur noch durch zu bezahlende Rechnungen für Leistungen, die nicht zum erhofften Erfolg führen, wie bei meinem Auto, das nicht mehr richtig zieht: Drei Tage steht das Auto in der Werkstatt, der Motorradriemen wird ausgewechselt, weil er bei einem bestimmten Kilometerstand ausgewechselt werden sollte, obwohl er noch in Ordnung war, wie sich dann herausstellte – das Auto zieht immer noch nicht. Rechnungshöhe 650,00 Euro, Schaden nicht behoben. Eine weitere Werkstatt wird konsultiert: Diese findet heraus, was ich bereits vermutete, nämlich dass der Turbo kaputt sei. Die Rechnung folgt auf den Fuß und beträgt insgesamt 450,00 Euro. Der Meister kann mir aber nicht zusichern, den Motor bei der Reparatur des Turbos wieder so herzustellen, dass er läuft, wie er sollte. Diese Reparatur würde minimal bei ca. 1.100 Euro liegen. Das Auto zieht also infolgedessen immer noch nicht, ich habe über 1.100,00 Euro ausgegeben und bin nicht wirklich schlauer und flotter mit dem Auto unterwegs als vorher.

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