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den Vorsitzenden einer Jüdischen Gemeinde als „frechen Juden-Funktionär“ beschimpft und gedroht, seine Partei würde den „Einfluss jüdischer Lobbyorganisationen auf die deutsche Politik in allerkürzester Zeit auf Null reduzieren“. Das Bundesverfassungsgericht führte aus, dass die Bezeichnung „frecher Juden-Funktionär“ den Tatbestand der Volksverhetzung erfülle und es wichtig sei, die deutsche Geschichte zu berücksichtigen. Die Bezeichnung „frecher Jude“ sei eine Wortwahl, die die Nationalsozialisten bei ihrer Propaganda verwendet hätten. Wer sich solche Begriffe zu eigen mache, stachele zum Hass gegen die jüdische Bevölkerung auf und gefährde damit den öffentlichen Frieden in Deutschland, so die Verfassungsrichter.29

       3.2.2Programm, Ideologie und Strategien

       3.3Die Partei „Der III. Weg“

       3.3.1Aktuelle Situation

       3.3.2Programm, Ideologie und Strategien

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